Fristgerechte Kündigung

Hallo.
Ein Arbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma unbefristet Angestellt, und nun wird ihm nach Längerer Krankheit fristgerecht gekündigt, dem Arbeitgeber war die Erkrankung bereits bei Einstellung bekannt, und war für den Entleiher nie ein Problem.

Er weiss das noch 2 weitere Krankenhaus aufenthalte diesbezüglich anstehen, und es gab ein Differenz bei der Urlaubsbeantragung, wo er sich über die Beschwerde aufgeregt hat.

Der Entleiher hat sich nie Über den Arbeiter beschwert.

Ist diese Kündigung rechtens oder lohnt eine Kündigungsschutzklage?

mfg
behave1981

Hallo,

-hat der AG ein BEM gem § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt ?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

-hat der AN angesicht der chronischen Erkrankung mal einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt ?

  • hat der Betrieb einen BR ?

&Tschüß
Wolfgang

es handelt sich nicht um eine Behinderung sonder eine einmalige Sache die 3 Operationen erfordert, daher nie so einen antrag gestellt.

Falls dies nur mündlich besprochen wurde, sollte es nahezu unmöglich sein nachzuweisen, dass der AG damit einverstanden war, dass diese Operationen anfallen werden, bzw. überhaupt Bescheid wusste.