Ich habe einen kleinen Betrieb, und muss nun 2 meiner Mitarbeiter (nach 6 Jahren) kündigen, da Kunden und Umsatz fehlen, und ich Beide nicht mehr bezahlen kann. Beide wissen schon seit mehreren Wochen von der Künigungsabsicht und verstehen dies.
Trotzdem habe ich nun angst zu kündigen, und die Beiden klagen vielleicht auf Abfindung, die ich leider unmöglich zahlen kann, da mir jegliche finanzielle Mittel dazu fehlen.
Wenn ich nun fristgerecht zum Ende des Jahres Kündige, ohne den genauen Grund zu nennen, muss ich dann auch eine Abfindung zahlen? oder muss ich die betriebsbedingten Gründe nennen, und damit auch das Recht auf Klage, bzw eine Abfindung.
Eswäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank.
Hallo,
mhm sorry, da kann ich dir leider nicht helfen, damit kenne ich mich kaum aus.
Grüßle
Eine fristgerechte betriebsbedingte Kündigung muss gegenüber dem Arbeitgeber im Kündigungsschreiben nicht begründet werden. Lediglich im Fall einer Kündigungsschutzklage müssten vor Gericht die Gründe benannt werden. Zunächst reicht also im Schreiben „betriebsbedingte Kündigung“ aus.
Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es auch nur, wenn die Abfindung vom Arbeitgeber direkt gemäß KSchG angeboten wird. Das wirst Du aber nicht machen. Um die gröbsten Fehler zu vermeiden, die bei einer Kündigung gemacht werden können, lade Dir einfach die kleine Checkliste http://www.iab-dm.de/download/chklkuen.htm herunter und prüfe, ob Du alle Punkte, die für Dich zutreffen, einhältst.
Ernst-Erwin
Hi,
ob Du nun eine Abfindung zahlst oder nicht hängt nicht mit der Kündigungsformulierung zusammen. Ein Recht auf Abfindung gibt es sowieso nicht. Solltest Du betriebsbedingte Gründe haben und die Sozialauswahl einhalten kannst Du natürlich kündigen. Gerne kann ich Dir aber auch telefonisch noch ein paar Tips geben,
LG
Daniel
Tel. 0170-5268534
Da du nicht schreibst, wie klein dein kleiner Betrieb ist, kann hier auch keine Einschätzung erfolgen.
danke aber für deine prompte Antwort
Da du nicht schreibst, wie klein dein kleiner Betrieb ist,
kann hier auch keine Einschätzung erfolgen.
In meinem Betrieb arbeiten zur zeit ich , und die beiden zu kündigenden als Vollzeitkräfte, und 4 weitert 400€ aushilfskräfte. Zwei weiteren aushilfskräften habe ich letzten Monat schon gekündigt.
Dankeschön.
Hi,
ob Du nun eine Abfindung zahlst oder nicht hängt nicht mit der
Kündigungsformulierung zusammen. Ein Recht auf Abfindung gibt
es sowieso nicht. Solltest Du betriebsbedingte Gründe haben
und die Sozialauswahl einhalten kannst Du natürlich kündigen.
Gerne kann ich Dir aber auch telefonisch noch ein paar Tips
geben,
Vielen dank, hört sich ja vielversprechend an, gerne komme ich auf dein Angbot des rückrufens zurück. das würde ich gerne abends machen, wenn meine tochter im bett ist, dann habe ich mehr zeit.
wir hören uns,
dankeschön im Vorraus ;o)
LG
Daniel
Tel. 0170-5268534
Rückruf
Hi,
heute bin ich telefonisch zwischen 16:30 - 17:00 Uhr ganz gut zu erreichen!
Du kannst es auch gegen 20:30 Uhr versuchen, dann sind meine Töchter hoffentlich im Bett. Ich würde dann, wenn ich keine Zeit habe etwas später zurückrufen…
Daniel
Hi,
heute bin ich telefonisch zwischen 16:30 - 17:00 Uhr ganz gut
zu erreichen!Du kannst es auch gegen 20:30 Uhr versuchen, dann sind meine
Töchter hoffentlich im Bett. Ich würde dann, wenn ich keine
Zeit habe etwas später zurückrufen…
super,
Ich versuche es dann gleich mal.
Daniel