Nach einhelligen juristischen Meinungen muss bei der Übersendung von fristgerechten Dokumenten eine Zustellung „in die Macht des Empfängers“ erfolgen. Insbesondere über die Zustellung von Kündigungen eines Arbeitnehmers ist viel eindeutige Information zu finden. Hier heißt es immer wieder, dass z.B. ein Einschreiben, das bei Abwesenheit des Empfängers, bei der Post zur Abholung hinterlegt, erst mit Abholung als zugestellt gilt und, sollte dies erst nach Fristablauf geschehen sein, als nicht fristgerecht rechtlich bewertet wird.
Gilt dies auch für sonstige Verträge und Kündigungen?
Zum Beispiel…
…Kündigung Handyvertrag, Abonnement etc.
…Kündigung zwischen vertraglich gebundenen Geschäftspartnern
…Kündigung sich automatisch verlängernder Verträge
…fristgerechter Vertragsabschluss, um Vorteile gewährt zu bekommen
Wer kann hierzu - möglichst mit Beispielen, Quellen oder Kompetenz - sein Wissen preisgeben? Klar, rechtlich unverbindlich
DANKE