Angenommen, Jemand habe als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Fachhochschule gearbeitet auf Basis einer halben Stelle im TV-L (11 Stufe 3).
Eine feste Arbeitszeitregelung mit Anwesenheitszeit wurde nicht getroffen, eine Dienstvereinbarung für Wissenschaftl. MA gibt es seines Wissens und laut telefonischer Auskunft der Personalabteilung nicht. Es wurde stets erwartet, dass er auch zu Hause erreichbar ist. Mit der Vorgesetzten, für die er bis September 2011 arbeitete, wurde dies immer problemlos geregelt. Auch mit dem neuen fachlich zugeordneten Professor fand sich immer eine Lösung, dass die knapp 20 Stunden pro Woche ableistetet wurden - jedoch immer ohne tägliche Anwesenheit; eine Genehmigung für eine nebenbei betriebene selbstständige Tätigkeit lag vor.
Begonnen hat er im September 2008 (bezahlt erst ab Oktober 2008). Sein Vertrag wurde 2010 verlängert (nach einer unbezahlten Unterbrechnung von 1,5 Monaten). Befristet bis Oktober 2012.
Er erbrachte dabei stets im vollen Umfang seine Leistungen und wurde nach auch einem Jahr eine Stufe höher eingruppiert (TVL-10 zu TVL-11). Abmahnungen oder Kritik an seiner Person und/oder Arbeitsweise hat es nie gegeben.
Aufgrund eines autoritären Führungsstils und unterfordernden Aufgaben kündigte er Anfang Februar zum Ende Februar 2012. Ein Gespräch mit dem Fachvorgesetzten versprach keine Änderung der Situation.
Bis 26.02.2012 lag genehmigter Urlaub vor.
In seiner Kündigung bat er um Gewährung des ihm zustehenden Resturlaubs für den 27.02. bis 29.02.2012.
Seiner Kündigung legte er einen vorunterschriebenen Auflösungsvertrag bei.
Seine begonnenen Aufgaben übergab er korrekt vor Antritt seines Urlaubs.
Seiner Kündigung (nicht jedoch der Urlaubseinreichung!) wurde per E-Mail am 09.02.2012 durch die Personalabteilung widersprochen und darauf hingewiesen, dass kein Fachvorgesetzter auf dem Auflösungsvertrag unterschrieben hätte, diese Möglichkeit aber durchaus bestehe.
Anschließend passierte nichts. Keine weitere Aufforderung zur Arbeit o.ä., sodass er die Angelegenheit für erledigt hielt.
Am 08.03.2012 erhielt er jedoch überraschend per förmlicher Zustellung eine Außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses gem. § 626 BGB, weil er angeblich dem Dienst unentschuldigt ferngeblieben sei - seit dem 27.02., mindestens jedoch seit dem 01.03.2012 lt. Schreiben. Ein Datum für die Kündigung war auf dem Schreiben nicht erkennbar. Da er davon ausging, dass dem Urlaubsanspruch entsprochen wurde, wurde der Kündigung nicht widersprochen, da die Beendigung zum Ende Februar durchaus in seinem Sinne war.
Am 20. April erreichte ihn nun jedoch völlig überraschend vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW ein Schreiben, in dem eine Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge in Höhe von knapp 150 EUR geltend gemacht wird - für die Zeit vom 27. bis 29.02.2012. Eine Aussage zur Verfahrensweise mit den noch vorhandenen 3 Urlaubstagen erfolgte nicht. Dem Landesamt wurde lt. telefonischer Nachfrage mitgeteilt, er sei dem Dienst unentschuldigt ferngeblieben, wodurch die Rückzahlung gerechtfertigt sei.
Eine Stellungnahme der befragten Gleichstellungsbeauftragten erfolgte nicht. Der Personalrat ignorierte das Anliegen und riet dazu, das Gehalt zurückzuzahlen und sich nur um ein Arbeitszeugnis zu kümmern.
Was sollte er am sinnvollsten, um ein positives Arbeitszeugnis zu erhalten und die zurückgeforderten Bezüge nicht zurückzahlen zu müssen (oder alternativ eine Ausbezahlung der nicht gewährten, aber nicht abgelehnten Urlaubstage zu erreichen)?