Hallo allerseits,
ich habe folgendes Anliegen und wäre sehr froh über rechtlich vertretbare Ratschläge.
Ich bin Hauptmieterin einer Wohnung, wohne selbst dort und möchte zum 01.06. auziehen. Ich habe allerdings 2 Untermieter, in deren Verträgen stehen 3 Monate Kündigungsfrist. Ich habe meinem Vermieter heute gekündigt und brauche nur einen Nachmieter suchen, dann kann ich schon früher ausziehen. Meine Untermieter wollen die Whg leider nicht übernehmen, sodass ich jetzt vor der Frage stehe: Haben die beiden ein Anrecht auf die 3-Monate, auch wenn ich schon zum 01.06. ausziehen möchte?
Hinzu kommt noch das Bauamt, welches mich angeschrieben hat, da ich (es ist eine Maisonettewhg) oben in der Galerie nicht wohnen darf, es fehlen Genehmigungen und bestimmte Vorschriften sind nicht eingehalten worden. Nun kümmert sich mein Vermieter darum, aber solange dass nicht geklärt ist, darf ich da eigentlich nicht wohnen. Kann ich diesen Umstand als fristlosen Kündigungsgrund für meine Untermieter nehmen? Da ich ja so gesehen auf der Strasse stehe, außer die beiden überlassen mir Ihren (meinen) Teil der Whg.
Ich hoffe ich habe meine Situation nicht zu umständlich formuliert und ihr habt reichlich Antworten für mich.
Mit bestem Dank schonmal, Grüße Anna