Fristlos gekündigt,arbeitslos&-unfähig -Wer zahlt?

Hallo,
ich habe hier eine Frage,die sich für mich momentan nicht klären läßt:
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich Ende März unter Angabe von falschen Anschuldigungen nach 5 Jahren fristlos entlassen.Ich war jedoch schon 2 Tage vor Erhalt der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Kündigungsschutzklage ist per Anwalt eingereicht.
Das Arbeitsamt zahlt nicht,weil ich krankgeschrieben bin,der Arbeitgeber beruft sich auf die fristlose Kündigung und will keine bis zu 6 Wochen dauernde Lohnfortzahlung leisten.Die Krankenkasse argumentiert, dass ich die Kündigung durch angebliches Fehlverhalten selbst verursacht habe und will die ersten 6 Wochen auch nicht zahlen.Wovon sollen meine Familie und ich leben ? Wer kann mir hierzu Tips geben,die mir helfen Rechtssicherheit zu erlangen ?
Vielen Dank im VOraus

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich Ende März unter Angabe
von falschen Anschuldigungen nach 5 Jahren fristlos
entlassen.Ich war jedoch schon 2 Tage vor Erhalt der Kündigung
arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Kündigungsschutzklage ist per Anwalt eingereicht.
Das Arbeitsamt zahlt nicht,weil ich krankgeschrieben bin,der
Arbeitgeber beruft sich auf die fristlose Kündigung und will
keine bis zu 6 Wochen dauernde Lohnfortzahlung leisten.Die
Krankenkasse argumentiert, dass ich die Kündigung durch
angebliches Fehlverhalten selbst verursacht habe und will die
ersten 6 Wochen auch nicht zahlen.Wovon sollen meine Familie
und ich leben ?

Wenn keiner zahlt bleibt nur noch die Hartz IV-Behörde,Sozialbehörde der Stadtverwaltung.
Die warten, bis einer zahlt und verrechnen dann.

Das Problem ist lösbar, kann aber dauern. Zunächst ist die Krankenkasse dran. Ich würde einen schriftlichen Ablehnungsbescheid verlangen und sofort dagegen Rechtsmittel einlegen. Ich gehe dabei mal davon aus, dass Sie im Recht sind, also keinen Anlass für die fristlose Kündigung gegeben haben.
Bis zu einer Entscheidung der Krankenkasse kann es allerdings dauern. Notfalls sind die sechs Wochen also zunächst aus eigenen Mitteln zu überbrücken. Danach muss die Kasse sowieso zahlen.

Tut mir Leid, aber der Rechtsweg kann in schwierigen Lagen unerträglich lang werden.

Bedanke mich für die Antwort.Habe mittlerweile die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben,denn das Einzige,was man mir angeboten hat ist übergangsweise Hartz 4 …danke,so nötig habe ich dann doch nicht.Ab 2.5.habe ich neue Arbeit und die Tage bis dahin muß ich dann halt notfalls selbst überbrücken.
MfG Changnooi