Hallo,
fällt dies unter Arglistige Täuschung wenn der Makler verschweigt das in einem Raum wo im einen Zimmereck Tapete fehlt Schimmel war?
Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich? Oder muss der Vermieter erst eine Frist gesetzt bekommen diesen zu beseitigen
Mieter mit Kleinkind hat die Wohnung bereits fristgerecht gekündigt. Angenommen er findet eine andere Wohnung die er sofort beziehen könnte, darf er dann mit der fristlosen Kündigung ausziehen?
Bilder von der fehlenden tapete wurden vorm Einzug des Mieters gemacht. Zu dem Zeitpunkt war nichts an der Wand zu sehen.
Es ist bekannt das der Vermieter in dem Haus nichts macht.
Danke euch 
LG
Moni
Bilder von der fehlenden tapete wurden vorm Einzug des Mieters
gemacht. Zu dem Zeitpunkt war nichts an der Wand zu sehen.
Hä? Klar, wenn da nichts zu sehen war, ist der Makler Schuld. Der hat ja eigentlich die Superduperbrille aufzuhaben.
Du erklärst ja gleich selber, warum deine Argumentation nicht funktionieren kann!
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
es geht einfach darum das der Makler für die Wohnungen zuständig ist und demzufolge es auch verschwiegen haben kann da ja eigentlich keine einer Wohnung mietet wenn da Schimmel zu sehen ist.
Die Stelle wird bei starkem Regen immer nass und demzufolge entsteht auch der Schimmel (ist eine Aussenwand)
Mich würde es halt Interessieren ob der Mieter in dem Fall von einer Arglistigen Täuschung sprechen kann, da er, wenn er gewusst hätte das an der Stelle wo Tapete gefehlt hat vorher bereits Schimmel war, die Wohnung nicht angemietet.
Bliebe dem Mieter demzufolge nur noch die Möglichkeit dem Vermieter eine Frist zu setzten (14Tage?) das zu beseitigen (meines Erachtends nach müsste da die Wand neu isoliert werden), sonst Fristlos kündigen?
LG
Moni
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Hallo
ein Makler weiß auch nicht immer alles.
Und arglistige Täuschung ist ein bisschen weit hergeholt.
Eine fristlose Kündigung ist m.E. nicht möglich.
Ist ja wohl nicht so, dass das ganze Zimmer verschimmelt ist.
Die Vermutung, Isolierung ist fehlerhaft, muss sich erst mal rausstellen.
Dazu sollte dem Vermieter der Mangel schriftlich gemeldet werden und eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt werden, gleichzeitig eine Mietminderung angedroht werden.
Reagiert er nicht, Miete mindern und normal kündigen.
- Meine bescheidene Meinung -
Gruß
Hallo,
fällt dies unter Arglistige Täuschung wenn der Makler
verschweigt das in einem Raum wo im einen Zimmereck Tapete
fehlt Schimmel war?
Nein, es wurde niemand getäuscht. Ganz im Gegenteil: Die fehlende Tapete in der Zimmerecke lässt eindeutig den Schluss zu, dass zuvor wohl Schimmel oder ein anderes Problem bestandne hat. Hier hätte der Mieter bei Besichtigung seine Sorgfaltspflicht wahrnehmen müssen und hätte fragen können, weshalb die Tapete fehlt.
Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich?
Nein, hier nicht. Schimmelschäden führen nur in ganz bestimmten Fällen zur fristlosen Kündigung.
Oder muss
der Vermieter erst eine Frist gesetzt bekommen diesen zu
beseitigen
ja, jedoch beachten, dass erst wenn die Witterung wärmer ist, derartige Mängel behoben werden sollten.
Mieter mit Kleinkind hat die Wohnung bereits fristgerecht
gekündigt. Angenommen er findet eine andere Wohnung die er
sofort beziehen könnte, darf er dann mit der fristlosen
Kündigung ausziehen?
Entweder hat man einen rechtlich haltbarne Grund zur fristlosen Kündigung oder muss die ordentlichen Kündigungsfristen einhalten. Eine fristlose Kündigung - wenn jemand rechtzeitig eine Ersatzwohnung findet - wird man grundsätzlich als haltlos ( vorgeschobene Gründe ) zurück weisen können.
Bilder von der fehlenden tapete wurden vorm Einzug des Mieters
gemacht. Zu dem Zeitpunkt war nichts an der Wand zu sehen.
Es ist bekannt das der Vermieter in dem Haus nichts macht.
Möglicherweise wäre eine Mietminderung angezeigt. Dies setzt jedoch eine rechtlich und fachlich abgesicherte Kenntnis des Zustandes des Raumes voraus. Bitte Anwalt oder Mieterverein aufsuchen.
Gruss Günter