Hi,
leider finde ich im Nezt nur Sachen zu „Kündigung der Ausbildung“.
Aber das meine ich nicht.
Peter Mustermann hat sich um eine Ausbildung bemüht und nun auch eine Zusage incl. Vertrag etc.
(Beginnt in einem Monat)
Er hat aber bis dato gearbeitet und tut dies immer noch.
Laut Vertrag wäre es nach der Probezeit eine 2-wöchiges Kündigungsfrist.
Aber er hat den Zusatz nicht gelesen, welcher auf das Arbeitsrecht verweisst und dort steht 4 Wochen.
Ergo haben seine Arbeitgeber sich ziemlich angstellt und nun wurde ein Aufhebungsvertrag beschlossen.
Was mich aber interessieren würde (Habe das so aus seltsamer Quelle gehört).
Ob bei anstehender Ausbildung ein Sonderfall eintritt?
Sprich, ob man fristlos kündigen kann, um die Ausbildung war zu nehmen.
Wiss ihr da etwas drüber?
Grüße Oekel