Hallo @ all,
Folgendes Problem:
mal angenommen, jemand hat einen Mietvertrag mit einer großen Gesellschaft am
05.10.2011 unterschrieben, am 06.10.
den ersten Kautionsabschlagüberwiesen und am 12.10. den Schlüssel
erhalten. Am 15.10. riss er die
ersten Tapeten ab und es zeigte sich Schimmel darunter, in einem
zweiten Raum auch.
Durch eine Information von „Haus und Grund“, soll es für ihn
rechtens sein, fristlos zu kündigen,
da es sich um einen versteckten Mangel handelt.
Dies tat er schriftlich am 19.10, inklusive der Rücknahme der
Einzugsermächtigung und einer Frist von
1 Woche für die Kautionsrückzahlung.
Nun habe er gestern, 27.10.2011, durch ein Telefonat mit der
Mitarbeiterin der Gesellschaft, erfahren, dass er eine 3-monatige
Kündigungsfrist einhalten soll, obwohl
der offizielle Mietbeginn erst der 01.11. gewesen wäre.
Meine fragen wären da:
-
Ist seine fristlose Kündigung wegen verstecktem Mangel rechtens,
oder kann ihn der Vermieter
auf die Kündigungsfrist verdonnern? -
Darf er die Schlüssel solange behalten, bis er die Kaution
zurück hat? -
Komme er da ohne Probleme wieder raus?
Liebe Grüße in der Hoffnung auf eure Antworten