Fristlos kündigen wg. Jobwechsel

Hallo!

folgender Sachverhalt. Um meine Rechnungen bezahlen zu können bin ich gerade als Produktionsmitarbeiter in einem Unternehmen beschäftigt. ich bin höher Qualifiziert und habe nun die MÖglichkeit nächste Woche einen neuen Job der meiner Quali entspricht zu beginnen.

Nun meine Frage: gibt es für mich die möglichkeit meinen derzeitigen Arbeitsvertrag freistlos zu kündigen???

Natürlich habe ich vor mit meinem derzeitigen Arbeitgeber „vernünftig“ zu recen und einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Kann er auf die gesetzl Kündigungsfrist bestehen? Andererseits könnte ich ja beispielsweise mir „absichtlich“ was zu schulden kommen lassen, in der werkshalle rauchen z. B :wink: damit er mir seinerseits fristlos kündigt.

Gruß
Fronk

Nein

Nun meine Frage: gibt es für mich die möglichkeit meinen
derzeitigen Arbeitsvertrag freistlos zu kündigen???

Nicht aus diesem Grund.

Natürlich habe ich vor mit meinem derzeitigen Arbeitgeber
„vernünftig“ zu recen und einen Aufhebungsvertrag zu
vereinbaren.

Einzige Möglichkeit

Kann er auf die gesetzl Kündigungsfrist bestehen?

Ja und auf das, was in einem Arbeitsvertrag gesondert vereinbart wurde.

Andererseits könnte ich ja beispielsweise mir „absichtlich“ was zu schulden
kommen lassen,…

Und Schadenersatz leisten, also z.b. den per Leihfirma eingeflogenen Ersatzmitarbeiter bezahlen - keine gute Idee.

Gruß

Stefan

Hallo Fronk,

*pling* *Zauberstabrauszieh* klar geht das. Jeder Arbeitnehmer kann jederzeit aus jedem Vertrag aussteigen, wenn er einen besseren Job gefunden hat. Arbeitgeber hingegen dürfen ihre Mitarbeiter nur dann entlassen, wenn diese eh grad gehen wollten.

*pliiii* *Kruzipling* Leider funktioniert mein Zauberstab nicht, und ich fürchte, ich muss Dir eine weniger befriedigende Antwort geben: Verträge sind Verträge sind Verträge. Und die sind einzuhalten. Und erstmal Punkt. Das heisst - was auch immer in diesem fiktiven Fall zur Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart wurde ist einzuhalten.

Auswege gibt’s viele:

  1. eine fristlose Kündigung provozieren: Klingt auf den ersten Blick verlockend, aber neben eventueller Schadensersatzforderungen steht das sicherlich auch im Zeugnis drin „Da Herr Fronk die Kaffekasse geklaut hat, endet das Arbeitsverhältnis fristlos mit dem heutigen Tage.“ Und ich glaub, das willst Du nicht wirklich, oder? Ja, das wird nicht so wörtlich drin stehen, trotzdem wird man kein perfektes Zeugnis mehr erwarten dürfen, wenn man unter derlei Umständen ausscheidet
  2. Krank machen und im neuen Job anfangen. Gibt massig Ärger, wenn’s rauskommt. Und es wird rausskommen. Definihoch.
  3. Mit dem Arbeitgeber reden - und zwar mit dem alten plus dem neuen. Vielleicht will der neue Dich so unbedingt, dass er auch einverstanden ist, Dich erst zum Ende der regulären Kündigungfrist einzustellen? Oder der alte hat kein Problem damit, Dich früher ziehen zu lassen? Das kommt jedoch sehr auf alle Beteiligten an.

Ich für meinen Teil würde ja zu Variante 3) raten, in der klassischen Vorgehensweise:

  • mit Kündigung in der Hand zum zuständigen Menschen (meist: Personalchef) latschen, Eingang der Kündigung bestätigen lassen
  • in Kündigung netten Satz reinschreiben „Kündige fristgerecht zum blafaselten, bitte jedoch weil wegen um Aufhebung meines Arbeitsverhältnis zum morgen-oder-übermorgen“
  • beim Personaler vorfühlen, ob eine Aufhebung möglich ist
  • zum Vorgesetzten schlappen, ihn von Kündigung und Wunschtermin unterrichten
  • demselben ein, zwei Tage Bedenkzeit geben, dann gemeinsam mit Personaler, Cheffe und Dir Ausstieg sowie Nachfolgeregelung (so nötig) besprechen

*wink*

Petzi

Hallo Frank!

…und habe nun die
MÖglichkeit nächste Woche einen neuen Job der meiner Quali
entspricht zu beginnen.

Wer einen Mitarbeiter einstellen möchte, weiß natürlich, daß bestehende Vertragsverhältnisse erfüllt werden müssen. Bei einem Menschen, der sich mit windigen Methoden von dannen macht, muß auch der neue Arbeitgeber jederzeit mit ähnlichen Erlebnissen rechnen. Sowas ist die denkbar schlechteste Empfehlung. Außerdem ist die Welt ein Dorf; man trifft sich wieder. Oder der neue Chef ruft beim ehemaligen Arbeitgeber an und erkundigt sich, wen er sich gerade in den Betrieb holt.

Ein Arbeitgeber, dem nicht geläufig ist oder der nicht begreifen will, daß der neue Mitarbeiter zunächst sein altes Anstellungsverhältnis anständig zu Ende bringen muß, ist keine Adresse, die nach Zuverlässigkeit und Vertragstreue riecht.

Vorrang hat zunächst die Erfüllung des bestehenden Vertrags. Man kann über alles reden und genau das solltest Du unbedingt tun.

Gruß
Wolfgang