Fristlose/fristgerechte Kündigung Wohnung

Hallo
wenn man eine fristlose/fristgerechte Kündigung bekommen hätte(2 Monatsmieten Rückstand) und vorher auf zwei „Erinnerungenn“ vom Vermieter mangels Alternativen erst einmal mit der Vogel-Strauß-Taktik probiert hätte, was leider völlig dumm wäre,
gäbe eine Möglichkeit dieser Kündigung zu widersprechen oder könnte man nur auf seinen guten Willen hoffen, das er sie zurücknimmt wenn die Rückstände bezahlt würden?
Vielen Dank schon jetzt
Gruß Bernhard

Man kann nur hoffen und beten.

Falsche Antwort.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html :Abs.3 Pkt.2

Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.

vnA

Mahlzeit,

das Unwirksamwerden der ausserordentliche Kündigung bei Zahlung gilt aber nur für diese. Hier wurde aber auch noch hilfsweise fristgerecht gekündigt…
http://www.mieterverein-neustadt.de/cms/?q=node/64
…was hier nach wie vor Gültigkeit hätte.

Gruß
M.

Ist dann aber nicht eine vorhergehende Abmahnung zwingend geboten?

vnA

Ist dann aber nicht eine vorhergehende Abmahnung zwingend
geboten?

Nicht bei Zahlungsverzug:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-604_BGH…
http://www.hausundgrundddf.de/fileadmin/Dokumentenab…

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Sorry anstelle des zweiten Links sollte der hier:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec7/277.html

Mal wieder etwas gelernt. Danke und *

vnA