Ein Arbeitnehmer bekommt am 18.2 eine mündliche kündigung nach dem motto"du kannst ab morgen zu hause bleiben " am 24.2 geht als einschreiben mit rückschein eine Kündigung beim Arbeitnehmer mit
folgendem Text „hiermit kündige ich das arbeitsverhältnis fristlos,
hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen zeitpunkt unter abrechnung
des noch bestehenden Resturlaubs“ das datum auf dem kündigungschreiben ist der 18.2
Zu Wann soll der Arbeitnehmer sich Arbeitslos melden ,wenn er noch
12 Tage resturlaub hat ?(wegen 18.2bzw.24.2)
Sollte der Arbeitnehmer damit zum Anwalt gehen ?
für Antworten bedanke ich mich im voraus
Erstmal Hallo!
Ein Arbeitnehmer bekommt am 18.2 eine mündliche kündigung nach
dem motto"du kannst ab morgen zu hause bleiben "
eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam
am 24.2 geht
als einschreiben mit rückschein eine Kündigung beim
Arbeitnehmer mit
folgendem Text „hiermit kündige ich das arbeitsverhältnis
fristlos,
hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen zeitpunkt unter
abrechnung
des noch bestehenden Resturlaubs“ das datum auf dem
kündigungschreiben ist der 18.2
Die Kündigung kann erst dann wirken, wenn sie auch beim AN angekommen ist. Zurückdatiert kann sie natürlich nicht werden.
Für eine fristlose Kündigung braucht es einen besonderen, schwerwiegenden Grund (z.B. Diebstahl etc.). Ist der gegeben?
Ansonsten kann der AG höchstens ordentlich, also mit der entsprechenden Kü-Frist kündigen.
Frage: beschäftigt der AG mehr als 10 AN und ist der betreffende AN länger als 6 Monate im Unternehmen? Wenn ja, dann gibt es für den AN Kündigungsschutz. Soll heißen, auch für eine ordentliche Kündigung braucht der AG einen speziellen Grund. Ausführungen dazu macht dem AN ein Fachanwalt.
Zu Wann soll der Arbeitnehmer sich Arbeitslos melden ,wenn er
noch12 Tage resturlaub hat ?(wegen 18.2bzw.24.2)
Gleich ab aufs AA! Die müssen schnellstmöglich von der Kü wissen.
Sollte der Arbeitnehmer damit zum Anwalt gehen ?
Jub, würde ich machen. Schnellstmöglich am besten.
für Antworten bedanke ich mich im voraus
Büdde!
Hallo
beim Arbeitgeber arbeiten nur2 beschäftigte
der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer vor seine Arbeit nicht korrekt ausgeführt zu haben .
noch ne Frage
wenn im arbeitsvertrag 37,5 stunden vereinbart sind hat der arbeitnehmer
auch ein recht darauf 37,5 stunden die woche zu arbeiten und bezahlt zubekommen ?
der arbeitnehmer wurde sehr oft frühzeitig nach hause geschickt weil
der arbeitgeber keine arbeit für ihn hatte ,kann der arbeitnehmer fehlstunden nachträglich geltend machen???
Hallo
der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer vor seine Arbeit nicht
korrekt ausgeführt zu haben .
Das ist zu ungenau. Wie ist denn der genaue Vorgang?
Wenn der AN einfach mal ein bißchen langsam war oder kleinere Sachen vergessen hat oder was weiß ich, dann rechtfertigt das grds. natürlich keine fristlose Kündigung. Wenn allerdings durch seine Fehler die komplette Firma in Schutt und Asche gelegt wurde, dann könnte man mal über eine fristlose Kündigung nachdenken…
Nochmal: für eine fristlose Kündigung ist ein außergewöhnlicher, besonders schwerwiegender Grund auf Seiten des AN nötig! Sonst ist die fristlose Kündigung unwirksam.
noch ne Frage
wenn im arbeitsvertrag 37,5 stunden vereinbart sind hat der
arbeitnehmer
auch ein recht darauf 37,5 stunden die woche zu arbeiten und
bezahlt zubekommen ?
Zumindest hat er das Recht, die 37,5h bezahlt zu bekommen, wenn es nicht das Verschulden des AN ist, dass er nicht gearbeitet hat.
Wenn allerdings der AG einfach nur keine Arbeit für den AN hat, geht das grds. zu Lasten des AG, da dies das Betriebsrisiko des AG ist.
Nochmal: dem AN sei geraten, sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden um eine Klage gegen die fristlose Kündigung prüfen zu lassen (und evtl. ausstehenden Lohn einzufordern). Dafür bleiben aber nach ZUgang der schriftlichen Kündigung nur 3 Wochen Zeit, dann muß die Klage bei Gericht eingegangen sein.
VG