Fristlose krankheitsbedingte Kündigung durch AN ?

Hallo zusammen,

eine Frage:
AN hat per Arbeitsvertrag 3 Monate Kündigungsfrist (zum Monatsende) und kann aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit nicht mehr ausüben (Starke allergische Reaktionen, Asthmaanfälle durch Stäube im kompletten Betrieb).
Möchte am liebsten mit Wirkung zum 31.07 kündigen.
Möglichkeit zu anderer adäqauten Tätigkeit im selben Unternehmen ist nicht gegeben.

Greift hier § 626 (1) BGB?
Wie könnte man das entsprechende Schreiben formulieren?
Vielen Dank im Voraus-

Beste Grüße
Marylou82

Hallo Marylou!
Ich habe vom Arbeitsrecht keine Ahnung, ich denke, Du hast Dich im Experten vertan.
LG, Lieschen

Hallo Marylou82,

bin zwar kein Rechtsanwalt, aber §626(1) könnte schon greifen. Allerdings sagt §626 (2)„Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.“
Allerdings verstehe ich den Sinn nicht ganz. Haben Sie zum 01.08. eine andere Arbeit in Aussicht? Denn was sollte eine fristlose Kündigung seitens des AN sonst bringen? Auch ich wurde durch Stäube an meinem Arbeitsplatz krank, es wäre mir jedoch nie in den Sinn gekommen selbst zu kündigen.
Was die Formulierung des Kündigungsschreibens angeht, so sollten Sie auf jeden Fall, die in Ihrer Frage angegebenen Gründe erläutern um die Kündigung zu begründen. Zumal Sie ja, wenn Sie keinen neuen Job in Aussicht haben, wenn Sie ohne triftigen selbst kündigen beim Arbeitslosengeld mit einer Sperre rechnen müssen.

Viele Grüße
Rumpelstilz

Hallo Marylou82
Du kannst Deinem Arbeitgeber mitteilen, dass Du zum 31.07.2010 das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen kündigen möchest - mit einem Aufhebeungsvertrag.
Den wird Dein Arbeitgeber Dir dann zur Unterschrift vorlegen. Auch ich habe innerhalb einer Woche so mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Da ist normaler weise jeder Arbeitgeber mit einverstanden.
L.G. digicam

Hallo,
leider kann ich dir dazu nicht weiterhelfen.
Alles Gute!

Hello Marylou, leider kann ich diese Frage nicht beantworten.

Gruß
K.-P. W.

Hallo Marylou 82
habe von Arbeitsrecht leider keine Ahnung, mein Gebiet ist Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Viel Erfolg!
Gruß
Kerstin

Hallo marylou,
Mit Wirkung zum 31.07 wird meiner Ansicht nach nicht klappen. In deinem Fall geht es nicht um eine fristlose Kündigung(die spricht i.d.R. der AG aus bei grobem Fehlverhalten)sondern um eine evt. Berufserkrankung. Dass lass erst einmal von einem Arbeitsmediziner abklären. Habt ihr im Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten? Der ist auch für so etwas zuständig. Schließlich gibt es auch für Stäube gesetzliche Regeln. Fürs erste würde ich mir ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben lassen.
Sollte das alles nicht greifen gibt es die Möglichkeit des Auflösungsvertrages.
Schöne Grüße
T.

Hallo Marylou82,

da kann ich nicht weiterhelfen; ich bin Elektriker, kein Arbeitsrechtler.

Gruß
Roland

Sorry, dass ich mich jetzt erst melde. ich nehm mal an, deine frage ist beantwortet?

grüßle

Hallo,
das weiß ich nicht, fält nicht in meine Wisensgebiete.
Viele Grüße
Peter

Hallo,
das weiß ich nicht, fällt nicht in meine Wissensgebiete.
Viele Grüße
Peter