Fristlose Kündigung

Hallo,
ein Arbeitgeber kündigt mündlich zwei seiner Angestellten unter Verdacht des Diebstahles. Der eine arbeitet seit 6 Jahren im Betrieb und hat sich bisher nichts zu schulden kommen lassen, der andere arbeite dort seit ein paar Monaten. Die Diebstähle haben sich in dem Zeitraum abgespielt seit der „Neue“ dort arbeitet. Nach einigem hin und her hat der „Neue“ ein Teil der Diebstähle zugegeben und mußte den Arbeitsplatz sofort räumen.
Der andere Arbeitnehmer arbeitet weiter in dem Betrieb, es gab bisher keine Entschuldigung vom Arbeitgeber o. ä. , auf die Frage wie es weitergehen soll kommen nur unklare Antworten.

Für den Arbeitnehmer der zu Unrecht Beschuldigt wurde ist klar, daß er sich eine neue Stelle sucht.
Aber kann man nicht irgend etwas gegen den Arbeitgeber unternehmen??
Es handelt sich schließlich um eine schwerwiegende Beschuldigung.

Noch etwas seltsames: es handelt sich um mehrere Geldsummen, aufgefallen ist das Fehlen allerdings erst nach fünf Monaten und der Arbeitnehmer der ein Teil der Schuld zugegeben hat, ist von dem Arbeitgeber nicht Angezeigt worden.

Es wäre toll ein paar Tips zu bekommen,
da so eine zu unrecht ausgesprochene Beschuldigung echt an den Nerven nagt.
PS: Hoffe der Form so entsprochen zu haben.
Gruß Tanja

Kündigung = immer schriftlich!
Hi!

Wenn alles nur mündlich ablief, lief rechtlich noch gar nichts!

Ein Chef kann seinem Arbeitnehmer hundertmal sagen: Du bist gefeuert!
Wenn er das nicht schriftlich macht, ist die Kündigung ganz einfach nicht wirksam. Allerdings muss der Arbeitnehmer sich jeden Tag beim Arbeitgeber blicken lassen und nachweislich seine Arbeitskraft anbieten!
Wird er weggeschickt, begibt sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Das heißt: Der Arbeitnehmer ist offiziell weiter dort beschäftigt und genießt alle Rechte (vor allem das Recht auf Bezahlung)!

Gegen den Arbeitgeber wird der Arbeitnehmer (der seit 6 Jahren dabei ist) nicht viel machen können! Auch, wenn ich es für obligatorisch halte, dass er sich zumindest unter vier Augen entschuldigt!

LG
Guido

Hi Guido,
Danke für Deine Antwort
Gruß Tanja