Fristlose Kündigung

Ein Arbeitnehmer arbeitet seit einem guten halben Jahr bei einer Firma. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages wurde ein Festgehalt festgelegt. Der Arbeitsvertrag ist unbefristet. Nun wird das Gehalt Monat für Monat immer zu spät bezahlt. Es soll zum ersten jeden Monats gezahlt werden. Wenn das Geld nun am dritten des Monats erst auszahlungsfähig auf das Konto eingeht, sollte man wohl ein Auge zudrücken. Nun kommt es aber zu extremen Unregelmäßigkeiten. So wird zum Beispiel in einem Monat das Geld erst zum zehnten ausgezahlt, im nächsten Monat wieder zum dritten und dann mal zum 18.! Im letzten Monat wurde das Geld dann einfach, ohne Absprache wohl gemerkt, in Raten gezahlt. Ein Teil am vierten, der zweite Teil am 19. und der Rest am 24.! Soweit zur Sachlage. Nun zu der Frage: Ist eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt und durch das Gesetzt gestützt und genau geregelt?

Nicht fristlose Kündigung, sondern Einstellung
der Arbeitsleistung käme hier in Frage.

Aber vorsicht : wer dieses Herauszögern zu
lange geduldet hat kann sich, wernn er nicht
„nachvollziehbar jedes Mal gemeckert hat“
nicht mehr darauf berufen, weil er es zu lange
akzeptiert hat.

Jeder Arbeitgeber hat heutzutage ein Bankkonto.Da kann er einen
Dauerauftrag eingeben. Das ist Minutensache. Ich mache es per
internet. Minutensache. Wer eine Lohnzahlung nicht pünktlich
hinbekommt, ist entweder „Pleite“, dort am Rande der Pleite
oder will „spielen“.

Der Beispiels-Arbeitnehmer hat also etwa einen Monat Leistugen
im voraus erbracht. Sagen wir mal 150 Strunden. Sagen wir mal
als Putzfrau, sagen wir mal zu Euro 6,- die Stunde. Macht
einen Monatslohn von : Euro 900,- Nun stellen wir uns vor,
dieser Arbeitnehmer arbeitet für eine Putzfima. Diese schreibt
ihre Rechnung JEDE WOCHE. Das heisst, die Firma hat das Geld
schon lange auf dem Konto.
Nun unterstellen wir, die Buchhaltung sei „tumpig“.
Aber dennoch kann man im Kopf überschlagen, was bei
Euro 900,- brutto rauskommt. Sagen wir einfach mal
Euro 700,- Also kann der Chef eine Abschlagszahlung zum
Monatsende von Euro 600,- veranlassen. Wenn dann die
tumpige Buchhaltung hinterher kommt kann der Rest
ausbezahlt werden.
Stell Dir vor, es sei ein Autozulieferer…da gilt
ähnlichers Prozedere. Das erstre Geld hat die Firma nach
etwa drei Wochen auf dem Konto, könnte also zahlen.
Stell Dir vor,es sei eine Imbissbude, da wird mit Bargeld
gearbeitet. Da wäre es noch einfacher.

Dümmstes Argument, was ich mal von einem Arbeitgeber
hörte, war, er könne den Loh nicht zahlen, weil er
Ware einkaufen müsse. Für den Arbeitnehmer bekam der
Arbeitgeber 80 % Zuschuss vom Arbeitsamt. Und weil der
Arbeitnehmer mit Erlaubnis der AOK während Krankheit
teils arbeitete bekam der AG für diese Krankzeiten
nochmals 80 % Das machte etwa 50 % des Monatslohn aus.
Auf Deutsch : der AG hatte 120 % auf dem Konto auch dann,
wenn der AN nichts machte und meinte nicht zahlen zu
können. Da gabs nur eines : Arbeitsgericht !

Ein Arbeitnehmer arbeitet seit einem guten halben Jahr bei

einer Firma. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages wurde ein
Festgehalt festgelegt. Der Arbeitsvertrag ist unbefristet. Nun
wird das Gehalt Monat für Monat immer zu spät bezahlt. Es soll
zum ersten jeden Monats gezahlt werden. Wenn das Geld nun am
dritten des Monats erst auszahlungsfähig auf das Konto
eingeht, sollte man wohl ein Auge zudrücken. Nun kommt es aber
zu extremen Unregelmäßigkeiten. So wird zum Beispiel in einem
Monat das Geld erst zum zehnten ausgezahlt, im nächsten Monat
wieder zum dritten und dann mal zum 18.! Im letzten Monat
wurde das Geld dann einfach, ohne Absprache wohl gemerkt, in
Raten gezahlt. Ein Teil am vierten, der zweite Teil am 19. und
der Rest am 24.! Soweit zur Sachlage. Nun zu der Frage: Ist
eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt und
durch das Gesetzt gestützt und genau geregelt?