Fristlose Kündigung

Hallo zusammen,

was wären denn Gründe für eine fristlose Kündigung?
Aaalso mal angenommen:

Wären zB. das Bedrohen anderer Mieter oder den Vermieter in betrunkenem Zustand am Schlawittchen packen und Schubsen, oder wiederholte Unruhestiftung bei anderen Mietparteien Gründe für eine fristlose Kündigung?
Was wenn auch für vereinzelt für einige Monate die Miete fehlen würde, und auch die Kaution noch immer nicht gezahlt wäre?

Also den Vermieter am Schlawittchen zu packen, sprich handgreiflich zu werden wäre vermutlich ein Grund oder?

Wie müsste man vorgehen um einen solchen Mieter so schnell wie möglich loszuwerden?

Danke und Gruß
Maja

Auch hallo.

was wären denn Gründe für eine fristlose Kündigung?
Also mal angenommen:

Wären zB. das Bedrohen anderer Mieter oder den Vermieter in
betrunkenem Zustand am Schlawittchen packen und Schubsen, oder
wiederholte Unruhestiftung bei anderen Mietparteien Gründe für
eine fristlose Kündigung?

Das könnte passen: http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…

Was wenn auch für vereinzelt für einige Monate die Miete
fehlen würde, und auch die Kaution noch immer nicht gezahlt
wäre?

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…

Also den Vermieter am Schlawittchen zu packen, sprich
handgreiflich zu werden wäre vermutlich ein Grund oder?

Das ist lediglich ein tätlicher Angriff…

Wie müsste man vorgehen um einen solchen Mieter so schnell wie
möglich loszuwerden?

Räumungsklage inkl. Wegnahme der Wohnungsschlüssel. Das nur als Idee

HTH
mfg M.L.

Hallo Maja,

teilweise ist es schwierig, auch bei so eindeutigen Fällen strafbaren Verhaltens eine fristlose Kündigung durchzusetzen. Wichtig ist zunächst, dass sofort nach dem Vorfall fristlos gekündigt wird. Es nützt also nichts, wenn der Vermieter verschiedene Vorfälle, die Wochen oder Monate zurück liegen, bündelt und dann fristlos kündigt. Auch ist es wichtig, dass Zeugen zur Verfügung stehen. Der Mieter wird im Räumungsprozess natürlich nichts mehr von all dem wissen und alles abstreiten oder behaupten, der Vermieter habe angegriffen. Bei strafbarem Verhalten würde ich Strafanzeige und Strafantrag erstatten, fristlos kündigen und dann Räumungsklage erheben.

Bei wiederholt unpünktlicher Zahlung muss angemahnt werden und der Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden, dass er im Wiederholensfall fristlos gekündigt wird.

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