Fristlose Kündigung

Huhu

man hätte einen Vergleich, nachdem die Mieter im Sommer ausziehen müssten. Ob dies dann der Fall ist, sei dahin gestellt.
Jetzt kommt es dazu, das diese Mieter widerrechtlich auf den Dachboden eingebrochen wären, nach ihren Aussagen wäre er offen gewesen…
Polizei hat Anzeige aufgenommen. Im Vergleich vom Gericht steht, sie hätten keinen Anspruch auf Boden, Garten usw.

Wäre dieser Hausfriedensbruch jetzt ein neuer fristloser Kündigungsgrund? Und könnten sie gegen diesen dann angehen?

winke

Hallo,

der widerrechtliche Einbruch auf den Dachboden wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung, der - wenn die Mieter nicht ausziehen - zu einer Räumungsklage führen kann. Gegen diese Räumungsklage können die Mieter dann vorgehen. Bis über diese Räumungsklage allerdings entschieden ist, dürfte es Sommer sein und der Vergleich eingreifen.

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