Huhu
man hätte einen Vergleich, nachdem die Mieter im Sommer ausziehen müssten. Ob dies dann der Fall ist, sei dahin gestellt.
Jetzt kommt es dazu, das diese Mieter widerrechtlich auf den Dachboden eingebrochen wären, nach ihren Aussagen wäre er offen gewesen…
Polizei hat Anzeige aufgenommen. Im Vergleich vom Gericht steht, sie hätten keinen Anspruch auf Boden, Garten usw.
Wäre dieser Hausfriedensbruch jetzt ein neuer fristloser Kündigungsgrund? Und könnten sie gegen diesen dann angehen?
winke