Fristlose Kündigung

Hallo miteinander,

ich habe da mal eine Frage.
Angenommen, ein Arbeitgeber hat bemerkt, daß ein Angestellter etwas vom Arbeitsort entwendet hat. Beim gestohlenen Gegenstand handele es sich nicht um Betriebseigentum, sondern Privateigentum des Arbeitgebers. Ein Irrtum über den Verbleib sei ausgeschlossen, weil zur fraglichen Zeit ausschließlich dieser eine Angestellte vor Ort war.
Auch wenn der Wert der gestohlenen Sache nicht groß ist, sagen wir: 20 Euro, empfindet es der Arbeitgeber für unzumutbar, diesen Angestellten weiter zu beschäftigen.

In so einem Fall müsste doch eine fristlose Kündigung möglich sein, oder? Wie sollte der Arbeitgeber diese dann formulieren?

Macht es dabei im übrigen einen Unterschied, ob der Angestellte den Diebstahl zugibt oder nicht? Wenn wie gesagt absolut ausgeschlossen ist, daß irgendjemand sonst die Sache entfernt haben könnte.

Fristlose Kündigung - Nachtrag
P.S.:
Von einer Anzeige will der Arbeitgeber absehen. Er will die diebische Elster lediglich nicht mehr in seinem Betrieb haben.

Besten Dank für Eure Bemühungen!

Nur ne Frage
Hallo Vovin, was sagt denn der Mitarbeiter zum Verbleib der Sache?

MfG

Hallo

Wie lange ist das her?

Wie groß ist der Betrieb?

Existiert ein BR?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

in wie fern kann der Arbeitgeber den Diebstahl belegen?
Ich persönlich glaube dass wir hier hier vor der klassischen Aussage gegen Aussage Situation stehen und dass eine Kündigung hier nicht so ohne weiteres wirksam sein wird.

Ich kenne einen Arbeitgeber der alle Fälle dieser Art vor Gericht verloren hat und somit die Kündigung unwirksam war.

Die Sachlage ist in sofern trotz des möglichen Rechtsempfindens nicht so eindeutig wie sich ein Arbeitgeber in diesem Fall erhoffen mag.

Daher wird hier oftmals dazu übergegangen, dem AN einen Deal anzubieten: Er kündigt von sich aus (macht sich im Zeugnis besser und das ist die einzige Stelle im Arbeitszeugnis wo nie gelogen wird) auf -sagen wir mal- 3 Monate später, wird mit sofortiger Wirkung freigestellt und erhält ein gutes Arbeitszeugnis.
Mit etwas Glück steigt er drauf ein.

Gruß Ivo

Hallo!

Ein Irrtum über den Verbleib
sei ausgeschlossen, weil zur :fraglichen Zeit :ausschließlich dieser eine :Angestellte vor Ort war.

Der betreffende Arbeitgeber sollte solche seltsame „Beweisführung“ gar nicht erst versuchen. Auf diese Weise kann man nämlich jedem Menschen zu beliebigem Zeitpunkt Diebstahl unterstellen. Nur zum Bleistift: Kann der AG beweisen, daß sich der fragliche Gegenstand zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort befand? Ich könnte noch weiter fragen und jedes Mal je nach Sichtweise ins Leere stochern bzw. den Volltreffer landen.

Auch wenn der Wert der :gestohlenen Sache nicht groß :ist…

Der Wert spielt keine Rolle. Der Vorwurf des Diebstahls ist für einen Angestellten vernichtend. Die hier angedeutete Beweisführung ist unter aller Kanone und wird vorhersehbar vor keinem Arbeitsgericht Bestand haben.
Gruß
Wolfgang

PS: Solche Fälle schreien geradezu danach, daß man wenige Minuten Recherche spendiert, um zu Anhaltspunkten zu kommen, die es naheliegend erscheinen lassen, daß ein AG verzweifelt versucht, sich aus Kostengründen eines Angestellten sofort zu entledigen. Ich habe google angeschmissen und wer sich die Hosen nicht mit der Kneifzange anzieht, merkt in Nordavind-Eile, woher der Wind weht.

PS: Solche Fälle schreien geradezu danach, daß man wenige
Minuten Recherche spendiert, um zu Anhaltspunkten zu kommen,
die es naheliegend erscheinen lassen, daß ein AG verzweifelt
versucht, sich aus Kostengründen eines Angestellten sofort zu
entledigen.

Darum geht es nicht. Da wir hier rein hypothetisch sprechen: der Arbeitgeber kann es sich eigentlich im Gegenteil nicht leisten, den Angestellten zu verlieren, und hätte im Falle der Kündigung ein echtes Problem. Sollte sich aber der Verdacht des Diebstahls bestätigen (z.B. per „Geständnis“), hätte der AG nur die Wahl, entweder auf einen eingearbeiteten Mitarbeiter zu verzichten, der umgehend ersetzt werden müsste, oder fünfe gerade sein zu lassen und darüber hinwegsehen, um den Betriebsablauf nicht zu behindern.

Entsprechend möchte ich mir auch derart subtile Unterstellungen höflichst verbeten haben. >:frowning:

Hallo Vovin, was sagt denn der Mitarbeiter zum Verbleib der
Sache?

Das weiss ich nicht.

Nehmen wir für die weitere Diskussion an, daß er den Gegenstand tatsächlich mitgenommen hat, und dies auch zugibt.

Ich möchte mich gar nicht Beweisführung etc. verrennen; daß es hier Aussage gegen Aussage stünde, ist klar. Um den Fall einfach zu halten, nehmen wir also einfach an, der Mitarbeiter ist sofort geständig.

Hallo,

der AG kann den AN abmahnen. Damit hat er allerdings für diesen Fall keine Möglichkeit mehr zu kündigen. Wiederholt sich das Ganze, kann er sofort reagieren. (Könnte er natürlich auch ohne Abmahnung.)

Übrigens kann der AG sich für eine außerordentliche Kündigung nicht unbegrenzt Zeit nehmen. (Ich glaube es gab das eine 2 Wochen-Frist)

Gruß

Peter

Hallo

Warum beantwortest Du die Fragen nicht?

Gruß,
LeoLo

Auch hallo.

Hallo

Warum beantwortest Du die Fragen nicht?

Man werfe einen Blick in die Vika… (‚Mitglied seit‘ = ?)

mfg M.L.