Hallo…
Person A möchte zum 01.8.2006 fristlos aus Ihrer derzeitigen Wohnung raus,da sie seit 2 Monaten total verschimmelt ist und NICHTS dagegen unternommen wird. Möbel können auch weggeschmissen werden.Hat jemand eine Idee, wie man so ein Schreiben aufsetzt oder findet( ohne dafür zu bezahlen)?
Hallo!
Person A möchte zum 01.8.2006 fristlos aus Ihrer derzeitigen
Wohnung raus,da sie seit 2 Monaten total verschimmelt ist
Dann bietet sich doch ein Aufhebungsvertrag an. Welcher Vermieter will schon verschimmelte Personen in seinem Haus haben?
Hat jemand eine Idee, wie man so ein
Schreiben aufsetzt oder findet( ohne dafür zu bezahlen)?
Wenn die fristlose Kündigung berechtigt ist, zahlt die Gegenseite auch den Anwalt.
Der Gegenseite ist das egal. Sie will keine Kosten ausgeben.Die Gegenseite hat schon zum 2 mal eine schriftliche Mängelanzeige mit Fotos bekommen. Bei der Mängelanzeige gab es eine Frist bis zum 31.7.06 , ansonsten 20% mindern. Nun wäre es besser , schon zum 01.8.06 auszuziehenn.
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Hallo an dieser Stelle.
Grundlegend kann man als Mieter wg. Schimmelbefall fristlos kündigen wenn:
-dieser nicht durch eigene Taten (falsche Belüftung z.B.) verursacht wurde
-dieser bereits nachweislich gesundheitsgefährdend wirkt.
Für Weiteres siehe http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/P…
HTH
mfg M.L.
die betreffende Person muß aber schon morgen für die neue Wohnung eine Courtae in Höhe von 835,20€ zahlen die sie derzeit noch nicht hat.
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Servus.
So weit ich weiss, hat der Mieter bei einer Mietminderung kein Recht mehr auf eine fristlose Kündigung.
MfG!
Disap
die betreffende Person muß aber schon morgen für die neue
Wohnung eine Courtae in Höhe von 835,20€ zahlen die sie
derzeit noch nicht hat.
Ist daran auch der jetzige Vermieter schuld?
Also bis morgen mal eben 835 € …nicht möglich?Angenommen der Mieter bleibt doch drin…welche Alternative hat er ausser mindern?Die Möbel sind ja auch angegriffen(wurden von der Gegenseite abgekauft).
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Also bis morgen mal eben 835 € …nicht möglich?Angenommen der
Oh oh, sorry. Das stimmte gar nicht. Natürlich kann man bei Mietminderung als Mieter mit den richtigen Gründen fristlos kündigen. Vertan. Entschuldigung.
Mieter bleibt doch drin…welche Alternative hat er ausser
mindern?Die Möbel sind ja auch angegriffen(wurden von der
Gegenseite abgekauft).
Zunächst einmal müsste da geklärt werden, wodurch der Schimmel entstanden ist, durch falsches Lüften vom Mieter etc. Wenn man es selbst verschuldet hat, hat man natürlich auch keinen Schadensersatzanspruch.
Ob das umgekehrt nun so ist, weil Löcher in der Aussenwand sind, die sich dann mit Wasser vollsaugt, weiss ich nicht. Und dann müsste man auch noch nachweisen, dass die Möbel von dem Schimmel der Wohnung „beschädigt“ wurden. Und wenn der Befall so gering ist, dass es nicht gesundheitsgefährdend ist - da hat man dann als Mieter wohl nicht die besten Karten.
Ich bin allerdings kein Jurist und bürge nicht für meine Antworten. Trotzdem entschuldige ich mich für den obengenannten Fehler. …
Disap
Hallo…
die betreffende Person muß aber schon morgen für die neue
Wohnung eine Courtae in Höhe von 835,20€ zahlen die sie
derzeit noch nicht hat.
SORRY, aber:
Wie kann die „betreffende Person“ denn irgendwo eine Zusage machen eine Wohnung zu mieten, wenn sie nicht mal die Kaution zahlen kann?? Und das sie die 835€ nicht hat weiß die „betreffende Person“ doch nicht erst seit heute, oder?
Ich denke eine neue Wohnung mieten und umziehen kann man nur wenn man es sich auch leisten kann, somit hat sich die Frage nach der fristlosen Kündigung ja eigentlich erstmal erledigt. Vorher sollte wohl mal das „wovon bezahlen“ geklärt werden. Bis dahin hilft wohl nur sparen, sparen, sparen…
Nix für ungut,
Gruß Timon
Die ganze Wohnung riecht modrig und muffig.Tapeten lösen sich und Türen lassen sich nicht mehr schliessen ,weil sich die Türrahmen durch die Feuchtigkeit verzogen haben. Ein Hygrometer ist vorhanden und es wird immer auf die richtige Temp. oder Feuchtigkeit in der Wohnung geachtet
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