Hallo www-ler,
wie formuliert man am besten eine fristlose Kündigung? Der Arbeitnehmer möchte sofort kündigen, weil der Arbeitgeber mit 2 Gehältern im Rückstand ist. Kann der AN einfach schreiben: „Hiermit kündige ich das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis vom …, weil Sie die Gehälter für Juni und Juli 2006 noch nicht gezahlt haben.“? Oder muß der AN das irgendwie anders formulieren? Und was heißt genau fristlos? Kann der AN an dem Tag, an dem das Schreiben rausgeht, einfach aufhören zu arbeiten? Vielen Dank schon mal vorab für Eure Hilfe. Gruß…Wishbone
Ich persönlich würde - da ich die konkrete Situation desjenigen nicht kenne - ihn zum Anwalt schicken, damit ihm da kein Fehler unterläuft.
Der haftet auch für den entsprechenden Rat.
Gruss Ivo
Hallo
Ich persönlich würde - da ich die konkrete Situation
desjenigen nicht kenne - ihn zum Anwalt schicken, damit ihm da
kein Fehler unterläuft.
Der haftet auch für den entsprechenden Rat.
Und wenn man das nicht will, lässt man den Grund einfach weg.
„Hiermit kündige ich mein mit Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis fristlos, hilsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.“
Auf einem anderen Zettel notiert man kurz den Grund, für den Fall, daß der AG die Angabe des Grundes in Schriftform einfordert. Macht er vermutlich nicht, dann nimmt man den Zettel eben wieder mit.
Übrigens - und von daher ist der Rat von Ivo der weitaus bessere! - wenn kein neues AV in Sicht ist, sollte man erst einmal über das Zurückbehaltungsrecht nachdenken, anstelle der Kü. Man muß halt nur im Kopf behalten, daß das Insolvenzgeld höchstens die letzten drei Monate der Beschäftigung abdeckt. Das sollte man prüfen und länger als bis zum Ende dieses Anspruchszeitraums sollte man auch nicht bleiben.
Vor Ausspruch einer solchen Kü ist übrigens auch ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit und entsprechende Absicherung bzgl des Umstandes, daß keine Sperre verhängt wird, sinnvoll.
Gruß,
LeoLo