Mal angenommen AN und AG sprechen beim Einstellungsgespräch die Arbeitsbedingungen ab, also auch Lohn und Arbeitsstunden, der AG hält sich aber nicht daran und sagt dem AN ende des Monats das er ihn weit unter Tarif bezahlen wird,und auch alle anderen Arbeitsbedingungen wie Anzahl der Arbeitsstunden u.a nicht nach Vereinbarung laufen,und nicht bezahlt werden,und gibt ihm außerdem auch keinen Arbeitsvertrag, kann der AN dann fristlos Kündigen?
Hallo tamara,
Nach einem Monat ist der AN doch noch in der Probezeit oder gibt es keine? Und wenn es eine gibt kann der AN sofort Kündigen.
Gruß Bernd
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Hallo,
Nach einem Monat ist der AN doch noch in der Probezeit oder
gibt es keine? Und wenn es eine gibt kann der AN sofort
Kündigen.
Was erzählst du denn da? Kannst du das auch belegen mit einer Quelle?
Ansonsten hätte ich das hier http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
(Von einer Ausbildung nach BBiG war jedenfalls nicht die Rede)
MfG
ja stimmt es handelt sich nicht um eine Ausbildung, und von einer probezeit war auch nicht die Rede.
Der AN weiß schon das er gesetzliche 4 Wochen kündigungsfrist hat, möchte aber so scnell wie möglich die stelle verlassen, um eine andere anzutreten, weil der AG sich nicht andie vereinbarungen hält, und möchte wissen, ob das nicht halten an Veinbarungen und extrem unter Tarf bezahlen, bzw das nicht bezahlenvon 50 stunden im monat zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Morgen!
ja stimmt es handelt sich nicht um eine Ausbildung, und von
einer probezeit war auch nicht die Rede.
Woher weißt du das denn, bist du gaanz gaanz sicher? Der AG
hat doch auch Dinge wie Tarifgehalt anders verstanden, ich bin
mir sicher es wurde dann auch Erprobung erwähnt…
So hat der AN sicher richtig verstanden das es eine Probezeit gibt???
Gruß
Stefan
morgen!
das scheidet wohl aus, da der AG den AN erst drei Wochen probe hat arbeiten lassen ,bevor er ihm gesagt hat das er ihn nimmt, oder kann man dem AG das noch anders auslegen?
Ich würde das als Lektion des Lebens abheften und darauf achten, nie wieder in meinem Leben ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zu arbeiten.
Weder AG noch AN können hier irgendetwas beweisen. Weder Stunden, noch Entgelt noch sonstwas. Lediglich das stillschweigende Zustandekommen eines Arbeitsvertrags kann hier angenommen werden. Das bedeutet vier Wochen Kündigungsfrist. ABER: Einem AG, der sich auch an sonst nix hält, würde ich ebenfalls so entgegentreten und nach der Lohnzahlung kommentarlos und fristlos kündigen, behelfsweise fristgerecht kündigen. Sicher ist sicher. Ob der AG dann klagt, bezweifel ich. So Leute scheuen das Licht der (juristischen) Öffentlichkeit.
Gruß
Sven
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Hallo tamara,
alsoerstmalmöchteichdaraufhinweisen, dass Deine Postings sehr viel leichter lesbar werden, wenn Du gezielte Absätze und Leerzeilen einstreust 
Und dann nochmal eine Frage: ist die Arbeitszeit des AN irgendwo dokumentiert? Also wurde in der Zeit eine Stempeluhr verwendet? Oder gibt es sonstige Aufzeichnungen über die Arbeitszeit? Und gibt es einen Betriebsrat?
*wink*
Petzi
Leider werden die Arbeitszeiten nirgens verzeichnet, und einen Betriebsrat gibt es auch nicht.
Nun haben wir schon den zweiten,und der AN hat immer noch nicht sein Geld, obwohl er schon seit dem 25.09.2006 dort beschäftigt ist.
Und danke für den Tipp mit den Ansätzen, bin ja noch ein frischling hier bei euch 
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Ich würde das als Lektion des Lebens abheften und darauf
achten, nie wieder in meinem Leben ohne schriftlichen
Arbeitsvertrag zu arbeiten.Weder AG noch AN können hier irgendetwas beweisen. Weder
Stunden, noch Entgelt noch sonstwas. Lediglich das
stillschweigende Zustandekommen eines Arbeitsvertrags kann
hier angenommen werden. Das bedeutet vier Wochen
Kündigungsfrist. ABER: Einem AG, der sich auch an sonst nix
hält, würde ich ebenfalls so entgegentreten und nach der
Lohnzahlung kommentarlos und fristlos kündigen, behelfsweise
fristgerecht kündigen. Sicher ist sicher. Ob der AG dann
klagt, bezweifel ich. So Leute scheuen das Licht der
(juristischen) Öffentlichkeit.Gruß
Sven
Da das Schon der vierte Ag ist der dem AN entweder garnichts oder viel zu wenig Lohn zahlt, ist das mit dem Abheften zum Thema erfahrung gar nicht so einfach, aber danke für den Tipp.
Dem AN wir letztentlich nichts anderes Übrig bleiben!