dass ein Vermieter bei ausstehnden Mietzahlungen fristlos kündigen kann ist klar.
Aber kann er auch den Auszug innerhalb von 5 Werktagen mit der Forderung unterlegen, dass wenn der Säumige Mieter innerhalb dieses Zeitraums die Wohung nicht räumt diese Räumung „von eigener Hand“ durchzuführen - sprich in die Wohnung einzudringen und diese zu leeren ?
Aber kann er auch den Auszug innerhalb von 5 Werktagen mit der
Forderung unterlegen, dass wenn der Säumige Mieter innerhalb
dieses Zeitraums die Wohung nicht räumt diese Räumung „von
eigener Hand“ durchzuführen - sprich in die Wohnung
einzudringen und diese zu leeren ?
im Wilden Westen war das wohl möglich, aber hierzulande wäre das mindestens Hausfriedensbruch, klingt aber fast schon wie Einbruch und Diebstahl.
Eine Zwangsräumung müsste er schon auf dem Rechtsweg durchsetzen.
im Wilden Westen war das wohl möglich, aber hierzulande wäre
das mindestens Hausfriedensbruch, klingt aber fast schon wie
Einbruch und Diebstahl.
Eine Zwangsräumung müsste er schon auf dem Rechtsweg
durchsetzen.
Gruß!
Horst
Hah, im Wilden Westen war so einiges möglich, wie ich gestern Abend in einem Western wieder gesehen habe - bei uns leider - oder Gott sei Dank (je nach Betroffenem) nicht.