Fristlose Kündigung

Hallo!
Wie ist das denn mit ner fristlosen Kündigung einer Mietwohnung?
Bis wann muss man dann raus?
Vereinbarung schrftlich dazu:

Wenn der Mieter nicht dafür sorgt, dass die Vereinbarung eingehalten werden, kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne weiteres Schreiben auflösen.
Zum Monatsende? Man kann doch nicht von heute auf morgen ausziehen müssen?
Ist der Passus:…ohne weiteres Schreiben…rechtlich haltbar.
Auf Antworten gespannt.
Joanna

Huhu!

Wie ist das denn mit ner fristlosen Kündigung einer
Mietwohnung?
Bis wann muss man dann raus?

Sofort. Das ist die Bedeutung von „fristlos“.

Vereinbarung schrftlich dazu:

Wenn der Mieter nicht dafür sorgt, dass die Vereinbarung
eingehalten werden, kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne
weiteres Schreiben auflösen.
Zum Monatsende? Man kann doch nicht von heute auf morgen
ausziehen müssen?
Ist der Passus:…ohne weiteres Schreiben…rechtlich
haltbar.

Auf keinen Fall. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund, abweichende Vereinbarungen sind ungültig. Steht alles in den §§ 568und 569 BGB!

nur kann er ja nicht aus jedem Grund kündigen wenn Mieter diesen Grund nicht anerkennt, kann er dagegen Widerspruch einlegen und das ganze zieht vors Gericht, also bleibt der Mieter etwas länger, sicher damit ggf. seine Sachen !

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Wie ist das denn mit ner fristlosen Kündigung einer
Mietwohnung?
Bis wann muss man dann raus?
Vereinbarung schrftlich dazu:

Wenn der Mieter nicht dafür sorgt, dass die Vereinbarung
eingehalten werden, kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne
weiteres Schreiben auflösen.
Zum Monatsende? Man kann doch nicht von heute auf morgen
ausziehen müssen?
Ist der Passus:…ohne weiteres Schreiben…rechtlich
haltbar.
Auf Antworten gespannt.

Hallo,

eine fristlose Kündigung ist bei einem Zahlungsrückstand der Kaltmiete von mehr als zwei Monatsmieten möglich. Zudem bei Tätlichkeiten gegen den VM.

Ob dem Mieter gekündigt werden kann -. aber nicht fristlos - wenn er den Vertrag aus anderern Gründen nicht erfüllt - kommt auf den Einzelfall an. Auf jeden Fall muss vor einer Kündigung zuerst eine Abmahnung mit der Androhung der Kündigung erfolgen. Ein weiterer Kündigungsgrund kann in der erheblichen Störung des Hausfriedens liegen.

Achtung ! Auch einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung muss widersprochen werden und zwar auch dann, wenn Mieter diese für nicht zulässig erachtet.

Gruss Günter