Hallo,
AG hat zum zweiten mal das Gehalt zu spät überwiesen. Beim 2.mal sogar nicht bescheid gesagt das das Geld später kommt.
Beim 2.mal hat AG auch noch 300,-€ einbehalten da sich angeblich Kunden beschwert haben und diese Geld einbehalten haben (OHNE NACHWEIS)
Darf AN fristlos kündigen? Wäre das ein Grund?
Danke!
Hi!
AG hat zum zweiten mal das Gehalt zu spät überwiesen.
Wie viel zu spät?
Wie viele Gehälter insgesamt?
Beim 2.mal hat AG auch noch 300,-€ einbehalten da sich
angeblich Kunden beschwert haben und diese Geld einbehalten
haben (OHNE NACHWEIS)
Das ist natürlich nicht korrekt, wird aber vermutlich erst mal nicht als wichtiger Grund ausreichen.
LG
Guido
bis jetzt zweimal vorgekommen jeweils einewoche
AN war stark im minus und musste hihe kontoführungsgebühren zahlen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
zudem macht AG versicherungsbetrug. kann AN wegen diesem wissen fristlos kündigen? welche fristlosen kündigungsgrüne gibt es noch?
AN hält es nicht mehr aus da auch mobbing stattfindet.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
bis jetzt zweimal vorgekommen jeweils einewoche
Eine Woche Zahlungsrückstand ist aber nicht so erheblich, dass man deswegen fristlos kündigen könnte.
zudem macht AG versicherungsbetrug.
Und wie äußert sich das?
AN hält es nicht mehr aus da auch mobbing stattfindet.
In welcher Form wird der AN gemobbt?
MfG
AN wird von versicherung des AG bezahlt weil AG ein jahr krankgeschrieben ist. Trotzdem arbeitet und neue Aufträge an Land zieht.
Mobbing-> blöde Sprüche, vor dem Kunden anschreien, anschreien so, wenn keine aufträge muss AN in AG´s garten arbeiten oder privat einkaufen.
Hallo,
Hallo,
AG hat zum zweiten mal das Gehalt zu spät überwiesen. Beim
2.mal sogar nicht bescheid gesagt das das Geld später kommt.
Beim 2.mal hat AG auch noch 300,-€ einbehalten da sich
angeblich Kunden beschwert haben und diese Geld einbehalten
haben (OHNE NACHWEIS)
Darf AN fristlos kündigen? Wäre das ein Grund?
Alles was Du bisher angeführt hast ist meines erachtens kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Die verspätete Gehaltszahlung lag nicht in einem erheblichen Zeitraum. Hier kannst Du den AG abmahnen.
Die 300 € solltest Du schriftlich einfordern, ansonsten würde ich die Situation mit einem Anwalt beraten.
Das was Du als Mobbing geschildert hast ist kein Mobbing. Es besteht bestenfalls der Verdacht, dass Dein Chef ein Armleuchter ist. Aber Chefs die Armleuchter sind, gibs überall.
Warum eigentlich immer gleich fristlos kündigen. Kündige doch einfach fristgerecht.
Danke!
Bitte Michael
AN wird von versicherung des AG bezahlt weil AG ein jahr
krankgeschrieben ist.
Sorry, aber jetzt versteh ich gar nichts mehr. Geht das vielleicht auch in ganzen verständlichen Sätzen und nicht im Telegrammstil?
Mobbing-> blöde Sprüche, vor dem Kunden anschreien,
anschreien so,
Vor dem Kunden anschreien lassen muss man sich nicht. Aber mobbing ist halt auch immer ne Sache wie weit man sein Gegenüber agieren lässt.
wenn keine aufträge muss AN in AG´s garten
arbeiten oder privat einkaufen.
Als was ist der AN denn in was für ner Firma überhaupt angestellt?
so jetzt mal klartext.
der Arbeitgeber wurde vor einem Jahr von einem Transporter angefahren. darauf hin wurde er für ein jahr krankgeschrieben. und da er alleine gearbeitet hat hat er jemanden einstellen müssen damit die firma nicht verloren geht. diesen arbeitnehmer bezahlt somnit die versicherung von der firma die ihn umgefahren hat. aber er arbeitet trotzdem weiter und holt neue aufträge an land.
Es handelt sich hier um eine Glas und Gebaüdereinigung (2mann betrieb).
Verständnisfrage
Hi!
Also für den AN wird von der gegnerischen Versicherung der Verdienstausfall gezahlt, obgleich er arbeitet?
Das ist kein Problem des AN - bestenfalls der Versicherung! Würde der AN den AG anschwärzen, wäre das vermutlich ein wichtiger Grund für die AG-SEITIGE außerordentliche Kündigung!
Ich sehe es ziemlich ähnlich wie Michael - da ist vermutlich kein Grund für die fristlose Kündigung vorhanden.
Ich würde fristgerecht kündigen, vielleicht um eine Aufhebung bitten - wenn es wirklich so unerträglich ist!
LG
guido
Hallo
Darf AN fristlos kündigen? Wäre das ein Grund?
Kurz und knapp: Nein! (auch der später genannte Rest ist kein Grund)
Gruß,
LeoLo
Hi,
Würde der AN den AG anschwärzen, wäre das vermutlich ein
wichtiger Grund für die AG-SEITIGE außerordentliche Kündigung!
das wage ich zu bezweifeln, vgl. insbesondere
http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.ph…
Wobei zu klären wäre, ob der AG die selben Tätigkeiten wie vorher ausübt oder andere, die seinem Gesundheitszustand angemessen sind und er dennoch jemanden benötigt, der die Arbeit erledigt, die er vorher selbst gemacht hat. Bloß weil die Versicherung jemanden als Ersatzkraft bezahlt, macht er sich nicht automatisch wegen Betrug strafbar, bloß weil er andere Aufgaben ausüben kann.
Im geschilderten Fall ist eine ordentliche fristgemäße Kündigung aber trotzdem jederzeit möglich, da es nur einen Angestellten gibt. Es sei denn, er ist befristet eingestellt.
Gruß
Nils
na gut vielen dank
dann zähne zusammen beissen 
Dein Link
Hi!
Aus Deinem Link entnehme ich, dass das BAG die Sache wieder ans LAG abgegeben hat.
Ein endgültiges Urteil sehe ich daraus aber nicht!
LG
guido
Hi,
Aus Deinem Link entnehme ich, dass das BAG die Sache wieder
ans LAG abgegeben hat.
Ein endgültiges Urteil sehe ich daraus aber nicht!
Das ist richtig. Darum hab ich ja auch nur Zweifel angemeldet und keine Behauptung aufgestellt. Ich sehe das so: Das BAG hat dem LAG gezeigt, wie der Hase laufen soll. Es soll die Motive des AN ergründen. Die Ergebnisse hat das BAG auch schon vorweggenommen: War es keine Straftat sondern nur Rache (also unbegründete Schikane), ist die ordentliche Kündigung wirksam. Lag aber eine Straftat vor und war dem AN keine interne Klärung möglich (die Pflicht dazu sieht das BAG nicht zwingend gegeben), so ist die Kündigung unwirksam.
Soll man etwa Mitwisser einer Straftat sein und die Klappe halten, weil man sonst seinen Job verliert? Das kann ja wohl auch nicht sein.
Gruß
Nils
Hi,
Das ist richtig. Darum hab ich ja auch nur Zweifel angemeldet
und keine Behauptung aufgestellt.
Auch ich habe das Wort „vermutlich“ in meine obige Antwort eingebracht.
Ich sehe das so : Das BAG hat
dem LAG gezeigt, wie der Hase laufen soll. Es soll die Motive
des AN ergründen. Die Ergebnisse hat das BAG auch schon
vorweggenommen: War es keine Straftat sondern nur Rache (also
unbegründete Schikane), ist die ordentliche Kündigung wirksam.
Lag aber eine Straftat vor und war dem AN keine interne
Klärung möglich (die Pflicht dazu sieht das BAG nicht zwingend
gegeben), so ist die Kündigung unwirksam.
Ich lese aus dem Link noch ein wenig mehr, aber es ist absolut müßig, darüber zu diskutieren, wenn nicht das gesamte Urteil vorliegt. Und momentan bin ich zu faul dazu 
Soll man etwa Mitwisser einer Straftat sein und die Klappe
halten, weil man sonst seinen Job verliert? Das kann ja wohl
auch nicht sein.
Ich sehe es als Treuepflicht des Arbeitnehmers, solche Dinge erst mal intern zu klären - zumindest den Versuch zu starten!
LG
Guido
P.S. Die eigentliche Frage war wenigstens beantwortet 
Ich sehe es als Treuepflicht des Arbeitnehmers, solche Dinge
erst mal intern zu klären - zumindest den Versuch zu starten!
Und ich sehe als Pflicht, gar nicht erst Straftaten zu begehen! Warum soll ein ohnehin schon abhängiger AN noch zusätzlich geknebelt werden und alles erstmal schön unter den Teppich kehren?
P.S. Die eigentliche Frage war wenigstens beantwortet 
Und darum ist hier jetzt auch Schluß 