Fristlose Kündigung ?

Person A ist Angestellte in einer Personalabteilung.

Diese Personalabteilung arbeitet mit einem Programm, bei dem die Arbeitszeit schichtbedingt für die Arbeiter von ihr verändert werden muss.
Bei Person A muss das nicht gemacht werden, da die Person Gehalt bezieht und auch keine Überstunden bezahlt kriegt.

Jetzt ist es aber passiert, dass bei Person A und ihren beiden Kolleginnen (also Person B und C) bei den Arbeitszeiten etwas verändert wurde, was ihr ja durch den Gehaltsbezug nichts nutzt. Auf dieses Programm haben mehrere Mitarbeiter Zugriff.

Alle drei haben bei diesem Programm aber nichts verändert.

Der Chef von Person A hat ihr gesagt, wenn sie es zugeben würde, würde sie mit einem blauen Auge davon kommen. Sie hat aber gesagt, sie gibt nichts zu, wenn sie das nicht gemacht hat.
Person B und C haben eine mündliche Verwarnung bekommen,
Person A hat aber eine fristlose Kündigung bekommen, ohne Angabe von Gründen.

Ist in so einem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ??
Muss bei einer fristlosen Kündigung nicht ein Grund abgegeben werden ??
Kann jemand Person A einen Tipp geben??

Hi!

Ist in so einem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt
??

So, wie Du es hier schilderst wohl eher nicht.

Muss bei einer fristlosen Kündigung nicht ein Grund abgegeben
werden ??

Nur auf Verlangen

Kann jemand Person A einen Tipp geben??

Jeder gute Fachanwalt für Arbeitsrecht.

LG
Guido

Hallo,

als kleiner Tipp, vielleicht hilft es ja. In einigen (Betriebswirtschaftlichen)-Programmen kann nachvollzogen werden welcher Anwender als letzter wo Änderungen vorgenommen hat.

Gruß

Samira

Sicher?
Hallo Guido,bin kein Experte, aber einfach wissbegierig.

Eine fristlose Kündigung geht doch eigentlcih nur aus wichtigem Grund, aber dieser Grund nicht genannt werden?

Danke für ne Antwort
Gruß
Butterbollen

Hi!

Eine fristlose Kündigung geht doch eigentlcih nur aus
wichtigem Grund,

Auch uneigentlich :smile:

aber dieser Grund nicht genannt werden?

Doch, aber nur auf Verlangen

_§ 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen._

http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

LG
Guido

Aha.Danke. owt
.

Kann jemand Person A einen Tipp geben??

Ist die 14 Tagesfrist eingehalten worden (Zeitraum vom Bekanntwerden
des -auch nicht genannten- Kündigungsgrunds)?
Haben die vorgeschriebenen „Anhörungen im arbeitsrechtlichen Sinn“ des
AN’s erfolgt?
Gibt es einen BA und wenn ja, wurde dieser gehört?

Hi!

Haben die vorgeschriebenen „Anhörungen im arbeitsrechtlichen
Sinn“ des
AN’s erfolgt?

Welche vorgeschriebenen Anhörungen des Arbeitnehmers?

LG
Guido
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Haben die vorgeschriebenen „Anhörungen im arbeitsrechtlichen Sinn“ des
AN’s stattgefunden?

Danke an meinen Vorkommentator, hier muss es natürlich richtig heissen:

Haben irgendwelche „Anhörungen im arbeitsrechtlichen Sinn“ des
AN’s stattgefunden?

Vorgeschrieben sind die ja leider noch nciht. hier war der Wunsch Herr
des Gedanken. Danke für den Hinweis.

Bin ja neugierig
Hi!

Haben irgendwelche „Anhörungen im arbeitsrechtlichen Sinn“ des
AN’s stattgefunden?

Anayway: Was würde es ändern?

LG
Guido

Na wenn Du danach gehst, kannst Du dich ja gleich vor’n Zug schmeissen

… oder Du guckst hier:

http://www.hmcom.info

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Hi!

Na wenn Du danach gehst, kannst Du dich ja gleich vor’n Zug
schmeissen

Darum geht es nicht! Es geht hier um das Rechtliche, und da macht es keinen Unterschied (zumindest HIER nicht)

… oder Du guckst hier:

http://www.hmcom.info

Und was hat diese Seite jetzt mit dem Thema zu tun?

LG
GUido

Vielleicht haben wir da ein unterschiedliches Verständnis von der
Ausgangsfrage. Für mich geht es hier um eine Anfrage in einem Fall
von ungerechtfertigter Kündigung. Dabei finde ich die 3 von mir
genannten Punkte im Kontext relevant. Die rechtlichen Möglichkeiten
auf der AG Seite für eine fristlose Kündigung sind im Gesetzestext
sehr eng gehalten. Aber auch nur da. Einmal ausgesprochen, war’s das
dann i.d.R. auch. Es sein denn der AN wird umgehend und umfangreich
tätig. Um also in einem derart hypotetischen Fall wie dem hier
geschilderten einen auch nur halbwegs vernünftigen Tipp zu geben,
halte ich die von mir gestellten Fragen für relevant. Den Ratschlag
sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu geben ist zwar rechtlich
und sachlich der Richtige, aber auch der billigste. Wenn jemand hier
eine fiktive Frage stellt erwartet er vielleicht ein klein wenig
mehr. Ich jedenfalls würde das.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hi!

… oder Du guckst hier:

http://www.hmcom.info

Und was hat diese Seite jetzt mit dem Thema zu tun?

LG
GUido

Hoops, jetzt hätte ich den 2. Teil Deiner Frage fast vergessen:

In diesem realen Fall sieht alles auf den 1. Blick ganz klar aus. Und
auch wenn es gar nicht so war, hast Du bei einer Verdachtskündigung
sowieso so gut wie keine Chance. Aber, deswegen den Kopf in den Sand?
Alles hinnehmen? Wenn Du nicht jedes Detail berücksichtigst, dann
sitzt Du in der Kündigungsfalle und somit sind wir wieder bei meinen
3 Grundfragen. Wenn man ersteinmal anfängt sich mit seinem
(Kündigungs)Schicksal zu befassen und sich dem nicht zu ergeben, hat
man vielleicht, nur vielleicht eine Chance.

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Ich verstehe Dich schon
Hi!

Dabei finde ich die 3 von
mir
genannten Punkte im Kontext relevant.

Das Problem ist schlicht, dass sie es nicht sind - zumindest die von mir kritisierte Frage!

Es sein denn der AN wird umgehend und
umfangreich
tätig.

Was ist so umfangreich an der Feststellungsklage?
Es ist die einzige Möglichkeit, einer ausgesprochenen Kündigung Paroli zu bieten. Wenn man nicht weiß, was zu beachten ist, dann ist der Hinweis auf den Anwalt der EINZIGE, welcher brauchbar ist - das hat mit billig nix zu tun.

Wenn
jemand hier
eine fiktive Frage stellt erwartet er vielleicht ein klein
wenig
mehr. Ich jedenfalls würde das.

Ist ja auch kein Thema. Nur (da der Fragende sich nicht mehr äußert, ist das vermutlich eh egal *g*) war mir halt der rechtliche Hintergrund der von mir hinterfragten Anmerkung nicht klar. Da es sich hier um ein Forum zur Diskussion rechtlicher Fragen handelt, finde ich es ziemlich enttäuschend, keine Antwort von Dir zu erhalten.

LG
Guido

Tut mir leid wenn ich Dich enttäuscht habe, was ganz bestimmt nicht
meine Absicht war.
Ich denke wir gehen zumindest in einem konform, nämlich dass dies
alles den ursprünglichen Frager nicht die Bohne interessiert.
Aber das war’s dann wohl auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Hast Du
schon einmal eine Feststellungsklage in Folge einer
Verdachtskündigung erfolgreich durchgefochten? Bitte
ehrlich!

Und wie der jedesmal bei Absenden einer Message rote und fett
geschriebene Hinweistext einem vermittelt, hat man hier keine
fundierte Rechtsberatung zu erwarten. Die kann einem ja auch ein
Rechtsanwalt bestens geben. Was ich jedoch versuche, ist hier ein
klein wenig Unterstützung auf die Frage ‚wie komme ich zu meinem
Recht‘ zu geben, denn Recht haben heisst leider immer noch nicht auch
Recht zu bekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hi!

Tut mir leid wenn ich Dich enttäuscht habe, was ganz bestimmt
nicht
meine Absicht war.

Beantworte einfach meine Frage - vielleicht merkst Du dann, worauf ich hinaus will.

Aber das war’s dann wohl auch schon mit den Gemeinsamkeiten.
Hast Du
schon einmal eine Feststellungsklage in Folge einer
Verdachtskündigung erfolgreich
durchgefochten? Bitte
ehrlich!

Nur auf Arbeitgeberseite - mehrfach.

Und wie der jedesmal bei Absenden einer Message rote und fett
geschriebene Hinweistext einem vermittelt, hat man hier keine
fundierte Rechtsberatung zu erwarten.

Was nichts an der Tatsache änderst, dass dies hier kein Kindergarten sondern ein Experten forum ist.

Was ich jedoch versuche, ist hier
ein
klein wenig Unterstützung auf die Frage ‚wie komme ich zu
meinem
Recht‘ zu geben,

OK, und jetzt letztmalig: Worin liegt die Unterstützung?
Was würde eine Anhörung des Mitarbeiter ändern?

Wenn Du mir diese Frage erneut nicht beantwortest, dann antworte bitte gar nicht!

LG
Guido