Hallo liebe Experten,
angenommen ein Mieter benimmt sich ständig daneben und bekommt nach einer guten Weile eine fristlose Kündigung von der Hauseigentümer/Verwaltung. Was heißt fristlose Kündigung genau? Dass er sofort ausziehen muss oder hat er 3 Montate Zeit um auszuziehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Heike
Hallo!
Was heißt fristlose Kündigung
genau? Dass er sofort ausziehen muss
ohne Frist, genau!
oder hat er 3 Montate
Zeit um auszuziehen?
Das wäre dann eine Frist.
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort, wenn ich das richtig verstehe, heißt das, wenn der Mieter die fristlose Kündigung bekommt, muss er noch am gleich oder am nächsten Tag ausziehen?
Liebe Grüße
Heike
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interessant wird es erst, wenn er es nicht tut… dann bleibt nämlich nur die Räumungsklage und das dauert.
Hi!
Vielen Dank für die Antwort, wenn ich das richtig verstehe,
heißt das, wenn der Mieter die fristlose Kündigung bekommt,
muss er noch am gleich oder am nächsten Tag ausziehen?
So isses. Prinzipiell bedeutet es: Pack Deine Sachen und verschwinde - und zwar sofort. Ab Zugang der Kündigung hat der Mieter kein Recht mehr, die Wohnung zu nutzen, und der Vermieter hat einen einklagbaren Räumungsanspruch.
Das gilt natürlich nur, soweit die Kündigung rechtmäßig ist, wofür es enge Grenzen gibt. Nur weil ein Mieter nervt, kann man ihn nicht vor die Tür setzen. Dann wären viele Häuser leer…
Hallo,
der Mieter nervt nicht nur, er ist rücksichtslos laut, feiert jeden 2. Tag Partys mit brüllend laute Musik, poltert mit Möbeln, schmeißt die Türen zu u.s.w., das meistens bis 3 oder 4 Uhr nachts, an den anderen Tagen ist er „nur“ laut, er gröhlt, er hebt Möbel hoch und lässt sie fallen. Er beleidigt andere Mieter mit argen Schimpfwörtern und droht denen Prügel an. Drei betroffene Mietparteien schreiben schon seit 3 Monaten die Zeiten auf an denen es besonders laut zugeht. Der Verwalter hat ihm 3 Abmahnungen geschickt und zuletzt eine Kündigungsandrohung. Leider ändert sich aber gar nichts, der Nachbar nimmt sich von allen nichts an. Da kann man nicht unbedingt sagen, dass er „nervt“. Der Nachbar ist das Grauen!
Liebe Grüße
Heike
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Kündigungsandrohung.
nach der Androhung sollte die fristlose , hilfsweise fristgerechte Kündigung folgen und wenn nötig die Räumungsklage.