AN erklärt AG das er an Samstagen nicht mehr kommen kann.
Die tarflich festgelegte Wochenarbeitszeit wird eingehalten.
Die Samstagarbeit wird als Freizeit oder als Überstunden abgegolten.
AG kündigt fristlos wegen Arbeitsverweigerung.
Kündigung aktzeptieren oder ???
Hi Al Bundy,
AN erklärt AG das er an Samstagen nicht mehr kommen kann.
Da wäre wichtig z wissen, was im Arbeitsvertrag zu Arbeitszeiten steht.
Wenn Samstage dort als reguläre Arbeitstage definiert sind, hat der AG wohl recht.
Gruß
BT
Im Arbeitsvertrag die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt
35 Stunden Punkt !
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Zur Lage der Arbeitszeit ist nichts geregelt?
LG
Guido
Hallo,
Im Arbeitsvertrag die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt
35 Stunden Punkt !
da der Samstag wie ein Montag oder Mittwoch ein Werktag ist und nichts näheres geregelt zu sein scheint, würde eine Verpflichtung zur Arbeit an einem Samstag bestehen. Man kann ja auch nicht zu seinem Chef gehen und sagen, dass man künftig Donnerstags nicht mehr arbeiten könnte.
Bei nachhaltiger Verweigerung zur Arbeit am Samstag wäre ein Kündigung, je nach Situation auch eine fristlose, durchaus berechtigt.
Gruß
S.J.
Quelle
Hi!
Da Du mir, der ich so vorsichtig nachfragte *g*, zuvorgekommen bist - genau darauf wollte ich nämlich hinaus - reiche ich wenigstens die Quelle nach 
http://www.juraforum.de/gesetze/GewO/106/
http://dejure.org/dienste/lex/GewO/106/1.html
LG
Guido
AG kündigt fristlos wegen Arbeitsverweigerung.
Kündigung aktzeptieren oder ???
…zum Anwalt rennen, weil Forumsteinehmer die Einzelheiten nicht wirklich kennen.
Zum Glück ists ja nur ein fiktiver Fall.