Fristlose Kündigung?

Hallo liebe Experten,

angenommen ein Lärmnachbar hat die Kündigung wegen andauernden Lärmens bekommen und es wurde ein Räumungsverfahren eingeleitet. Mehrere Nachbarn hatten zuvor monatelang ein Lärmprotokoll geführt und unterschrieben, der Nachbar hatte mehrere Abmahnungen bekommen, aber sein Verhalten nicht geändert, es wurde sogar schlimmer. Neuerdings beschmutzt dieser Lärmnachbar mit Küchenabfällen die Balkone der anderen Nachbarn, hauptsächlich einen bestimmen Balkon, weil es für ihn am günstigsten ist, daran zu kommen. Er warf Sachen auf dem Balkon und zielte auf den Nachbarn der sich dort aufhielt und traf ihn, ein anderer Nachbar das mitbekommen und wird das bezeugen. Kann der Hauseigentümer/Verwaltung den Lärmnachbarn deswegen fristlos kündigen?

Liebe Grüße Heike

Hallo

ich denke er ist schon gekündigt und es läuft ein Räumungsverfahren?

Hallo,

das Räumungsverfahren läuft, aber das zieht sich in die Länge, das Ganze geht schon seit November letzten Jahres.

LG Heike

Hallo

ich denke er ist schon gekündigt und es läuft ein
Räumungsverfahren?

Huhu!

das Räumungsverfahren läuft, aber das zieht sich in die Länge,
das Ganze geht schon seit November letzten Jahres.

Daran wird auch eine erneute Kündigung nichts ändern. Zu denken wäre allenfalls an einstweiligen Rechtsschutz, wenn das Verhalten schlichtweg unzumutbar wäre. Der würde aber, auf Räumung gerichtet, die Hauptsache im Räumungsverfahren vorwegnehmen, was nicht erlaubt ist.

Hallo Heike,

also wenn das Räumungsverfahren läuft, dann wird daran eine fristlose Kündigung wohl auch nichts ändern. Denn dieses Verfahren wird ja dann angestrengt, wenn einer Kündigung vom Mieter nicht Folge geleistet wird. Könnte doch auch sein, dass der Mieter bereits fristlos gekündigt wurde.

Evt. hätte es Einfluss auf das Ergebnis des Räumungsverfahrens, wenn zusätzlich Tätlichkeiten der geschilderten Art gemeldet werden.

Gruß
Nita

Das was der Lärmnachbar veranstaltet, das ist unzumutbar, jeden 2. Tag muss die Polizei rauskommen und ihn ermahnen und dann noch die Aktion mit den Balkonverschmutzen und das Bewerfen. Irgendwann wird er jemanden einen harten Gegenstand auf dem Kopf werfen.

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Hallo

und hat man denn mal nachgefragt, warum das Räumungsverfahren so lange dauert?

Hallo,

nein, leider nicht, man bekommt nur immer die Mitteilung, dass das Räumungsverfahren läuft und man noch weiter das Lärmprotokoll führen soll, da dieses beim Räumungsverfahren hinzugefügt wird.

versuchte Körperverletzung
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Koerperverletzung-…
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html

Wäre auch eine Möglichkeit.

Gruß

Stefan

Vielen Dank für den Tipp, dafür ist aber die Polizei zuständig oder?

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i.A. Anzeige nötig

http://www.kanzlei-breidenbach.de/Koerperverletzung-…

Ist ein Antragsdelikt, d.h. es wird i.A. (außer bei öffentlichem Interesse, weil z.B. Gefahr für Allgemeinheit) nur nach Anzeige verfolgt.

Gruß

Stefan

Vielen Dank, dann wird der Lärmnachbar demnächst angezeigt werden.

Lieben Gruß

Heike

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Hallo Heike, vielleicht hast du Erfolg, in dem du mal beim Amtsgericht anrufst und höflich nachfragst. Vielleicht kannst du deine Sache auch kurz schildern. Besser ist vielleicht auch vor Ort mit den verständnisvollen Leuten sprechen. Hatte schon des öfteren Erfolg mit solchen Gesprächen. Versuch es mal. Gruß Amelie

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Hallo Heike

wenn der Vermieter zur Zeit auf den mündlichen Verhandlungstermin über seine Räumungsklage wartet, dann bedeutet das > dem Krawall-Nachbarn wurde bereits die Kündigung ausgesprochen - entweder in milder Form (fristgerecht nach BGB § 573 d.h. nur wegen vertragswidrigen Verhaltens) oder ausserordentlich, fristlos nach § 543, 569 BGB (wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens > genau danach klingen die Vorfälle) - und er ist nicht zum Mietende gemäss Kündigung ausgezogen > d.h. es geht jetzt darum, dass der Störenfried zur Zwangsräumung zu verurteilen ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Leider sind die Gerichte überlastet und leider dauert es i.d.R. mind. 6 Monate und länger bis zum Verhandlungstermin.

Womöglich waren die neuen Vorfälle bei Einreichung der Klageschrift noch gar nicht bekannt. Bei manchen Gerichten/Richtern wandern die Akten „Klage eines Vermieters“ auch ganz zuunterst in den Stapel, weil der Mieterschutz manchmal falsch verstanden wird und nicht bedacht wird, dass auch andere Mieter erheblich unter einem Störenfried zu leiden haben.
Mit handfesten Beweisen (Polizeiprotokoll, Strafanzeigen), kann versucht werden, das Gericht von der Dringlichkeit zu überzeugen. Leider kommt unser Rechtssystem manchmal erst dann in die Gänge, wenn wirklich Personen zu Schaden gekommen sind …

Ggf. wäre auch statt einer zunächst nur „ordentlich“ erfolgten Kündigung aufgrund der neuen Vorfälle eine ausserordentliche, fristlose Kündigung berechtigt - was ebenfalls das Verfahren beschleunigen, zumindest aber die Erfolgsaussichten verbessern könnte.

Hoffentlich lässt der Vermieter sich rechtsanwaltlich beraten, denn so manche berechtigte Kündigung ist schon aus falsch verstandenem „Mieterschutz“ oder wegen formeller Fehler bei der Kündigung gescheitert …

http://www.mieterschutz-berlin.de/recht/mieturteile/…

Statt abzuwarten bis die Klage des Vermieters überhaupt mal verhandelt wird, können die Betroffen aber auch selbst tätig werden und gegenüber dem Beleidiger, Belästiger, Störer, Unzuhestifter auf Unterlassung klagen bzw. der Dringlichkeit wegen eher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.
z.B.
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm
(III. zu den zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen)

und so weit kann das dann auch gehen
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg06-097.html

Rudi