Fristlose Kündigung?

Hallo ,

Ein Arbeitnehmer hat während des Dienstes an der kasse geschlampt, sprich etwas nicht eingebongt. Das ganze wurde von jemandem beobachtet der das dem AG meldete. Dieser AG bestellte den AN zu sich und schilderte das vorgefallene. Da das schon eine Weile zurücklag und sich der AN nicht an den Vorfall erinnern konnte bat der AN von sich aus doch den Schichtbericht zu überprüfen da war dann genau der Betrag als + vermerkt.

Der AG sagte dem AN darauf hin das das eigentlich eine fristlose Kündigung bedeute , egal ob der Betrag wieder aufgetaucht ist oder nicht. Der AN beteuerte das er lediglich *geschlampt* habe aber keinen Diebstahl begehen wollte.
Nun zur eigentlichen Frage , Wenn der AG doch eigentlich fristlos Kündigen will, wieso muss (darf)der AN weiter arbeiten das wäre doch dann keine fristlose mehr…oder ist fristlos auch, wenn der AG erst nach 3 Tagen oder so sagt : so, das wars, verlassen sie den Betrieb

Auch hallo

Ein Arbeitnehmer hat während des Dienstes an der kasse
geschlampt,

-zum wiederholten Mal ?
-in welcher Höhe liegt der fiktive Schaden ?
-wie lange arbeitet der AN dort schon (beanstandungsfrei) ?

mfg M.L.

Auch hallo

Ein Arbeitnehmer hat während des Dienstes an der kasse
geschlampt,

-zum wiederholten Mal ?

Nein, das erste mal

-in welcher Höhe liegt der fiktive Schaden ?

genau 10 €

-wie lange arbeitet der AN dort schon (beanstandungsfrei) ?

In diesem betrieb schon 6 Jahre, allerdings erst seit 13 Monaten für diesn Pächter

mfg M.L.

Hi!

Der AN beteuerte das er lediglich
*geschlampt* habe aber keinen Diebstahl begehen wollte.

Wenn kein Vorsatz oder zumindest sehr grobe Fahrlässigkeit (ich weiß, dass es „sehr“ grob nicht gibt) unterstellbar ist, wird es sehr schwierig bis unmöglich, daraus einen „wichtigen Grund“ zu stricken, der für eine außerordentliche, sprich fristlose Kündigung ausreicht.

Nun zur eigentlichen Frage , Wenn der AG doch eigentlich
fristlos Kündigen will, wieso muss (darf)der AN weiter
arbeiten das wäre doch dann keine fristlose mehr…

Ein AG kann die fristlose Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des „wichtigen Grundes“ aussprechen.
Wie alle Kündigungen im Arbeitsrecht müsste auch eine fristlose Kündigung schriftlich erfolgen.

oder ist
fristlos auch, wenn der AG erst nach 3 Tagen oder so sagt :
so, das wars, verlassen sie den Betrieb

Naja - ein „wichtiger Grund“ nach § 626 BGB ist einer, der es für den Kündigenden „unzumutbar“ macht, bis zum Ende der Kündigungsfrist zu warten.
Wenn hier im Fallbeispiel so etwas wie Untreue oder Diebstahl im Raum liegt, macht sich der AG so ein klitzekleines Bißchen unglaubwürdig, wenn er dem AN weiterhin an der Kasse die Möglichkeit zur Unterschlagung oder zum Diebstahl gibt.
Wenn er nicht gerade „Beweise“ sammeln will, damit er wirklich einen „wichtigen Grund“ hat, muss er sich im Zweifel vor Gericht die Frage nach der Glaubwürdigkeit gefallen lassen.

LG
Guido
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…