Folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer ist seit 1 1/4 Jahren beschäftigt. Macht immer seine Arbeit anständig und leistet eine immense Summe Überstunden (ca. 250).
Gleich vorweg, diese werden ganz normal ausbezahlt, das heißt ohne jegliche Zuschläge. Es gibt kein Weihnachtsgeld und auch kein Urlaubsgeld. Der Arbeitsvertrag spricht von 42h wöchentlich auf 5 Arbeitstage verteilt. Die tatsächliche Arbeitszeit liegt oftmals bei mehr als 50h pro Woche.
Der Arbeitnehmer sucht derweil nach einer anderen Anstellung und wird fündig. Bessere Konditionen, viel besser! Der neue Arbeitgeber braucht den Arbeitnehmer zu Mitte Juni und verständigt den AN am 15.05.08 das er den Arbeitsvertrag unterschreiben könne. Der AN unterschreibt und bringt im gleichen Zug seine Kündigung beim alten AG vorbei. Da er dort schon viel erlebt hat, lässt er sich die Kündigung auf einer Kopie als erhalten bestätigen. Da der Chef nicht im Haus ist, tut dies sein Vertreter, der stellv. Chef. Da der AN sich derweil im Urlaub befindet scheint alles klar zu sein. Gekündigt wurde zum 15.06.2008! Woche darauf, Urlaub vorbei. AN kommt ins Geschäft und wird bereits empfangen. Der stellv. Cheffe steht mit ein paar ihm wohlgesinnten Angestellten vor ihm und teilt ihm folgendes mit: Also, ich habe mit unserem Geschäftsanwalt gesprochen und er sagt das ich verlangen kann das du bis Ende Juni arbeitest. Die Kündigung ist zwar schon rechtskräftig aber du hast ja keine Beweise dass sie rechtzeitig vorlag. Meine Unterschrift als Bestätigung ist nicht ausreichend!!!
Erst war Schockzustand, dann sagte der AN: Was willst tun wenn ich ab 16.06. nicht komme? Willst kündigen? Darauf keine Antwort und das Arbeitsklima wurde unerträglich. Schikanen, Stinkefinger der Kollegen, andere Kollegen ignorieren den AN einfach. Des Weiteren soll er bis zum Ende der Kündigungsfrist eine 6 Tage Woche absolvieren etc.
Der AN ist auf deutsch gesagt fix und fertig. Jeden Tag das gleiche, immer und immer wieder. Abteilung säubern trotz vorhandener Putzfrau etc.
Der AN geht zum Arzt und der bescheinigt ihm zwei Diagnosen: BurnOut und Mobbing! Krankschreibung bis Ende der Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer lässt seine Bescheinigung eine Stunde später dem AG zukommen. Widerum eine Stunde später hat er einen Anruf aus dem Büro: Der Chef ist am toben und verlangt sofort ins Geschäft zu kommen und die Papiere abzuholen, man wüsste was das bedeutet!
Meine Frage: Was nun? Kann der Chef fristlos kündigen? Kann er verlangen das man ins Geschäft kommt? Was wenn der Lohn nicht gezahlt wird? Ein paar Überstunden und einen Tag Urlaubsanspruch hat der AN auch noch, was passiert mit dem?
Vielen Dank für evtl. Antworten im Vorraus!
und
verständigt den AN am 15.05.08 das er den Arbeitsvertrag
unterschreiben könne. Der AN unterschreibt und bringt im
gleichen Zug seine Kündigung beim alten AG vorbei. Da er dort
schon viel erlebt hat, lässt er sich die Kündigung auf einer
Kopie als erhalten bestätigen. Da der Chef nicht im Haus ist,
tut dies sein Vertreter, der stellv. Chef. Da der AN sich
derweil im Urlaub befindet scheint alles klar zu sein.
Gekündigt wurde zum 15.06.2008!
Das Problem ist hier die Beweisbarkeit des Kündigungszugangs zu diesem Datum. Wenn der AN nicht hunderprozentig beweisen kann, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, dürfte die Frist als versäumt gelten. Die Kündigung wäre dann zum nächsten Termin gültig.
Woche darauf, Urlaub vorbei.
AN kommt ins Geschäft und wird bereits empfangen. Der stellv.
Cheffe steht mit ein paar ihm wohlgesinnten Angestellten vor
ihm und teilt ihm folgendes mit: Also, ich habe mit unserem
Geschäftsanwalt gesprochen und er sagt das ich verlangen kann
das du bis Ende Juni arbeitest. Die Kündigung ist zwar schon
rechtskräftig aber du hast ja keine Beweise dass sie
rechtzeitig vorlag. Meine Unterschrift als Bestätigung ist
nicht ausreichend!!!
Erst war Schockzustand, dann sagte der AN: Was willst tun wenn
ich ab 16.06. nicht komme? Willst kündigen? Darauf keine
Antwort und das Arbeitsklima wurde unerträglich. Schikanen,
Stinkefinger der Kollegen, andere Kollegen ignorieren den AN
einfach. Des Weiteren soll er bis zum Ende der Kündigungsfrist
eine 6 Tage Woche absolvieren etc.
Der AN ist auf deutsch gesagt fix und fertig. Jeden Tag das
gleiche, immer und immer wieder. Abteilung säubern trotz
vorhandener Putzfrau etc.
Der AN geht zum Arzt und der bescheinigt ihm zwei Diagnosen:
BurnOut und Mobbing! Krankschreibung bis Ende der
Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer lässt seine Bescheinigung
eine Stunde später dem AG zukommen. Widerum eine Stunde später
hat er einen Anruf aus dem Büro: Der Chef ist am toben und
verlangt sofort ins Geschäft zu kommen und die Papiere
abzuholen, man wüsste was das bedeutet!
Meine Frage: Was nun? Kann der Chef fristlos kündigen? Kann er
verlangen das man ins Geschäft kommt? Was wenn der Lohn nicht
gezahlt wird? Ein paar Überstunden und einen Tag
Urlaubsanspruch hat der AN auch noch, was passiert mit dem?
Der Arbeitgeber hat sich hier selbst in den Fuß geschossen. Er hat zwei Möglichkeiten: Entweder er bestätigt die Kündigung zum 15.06. , dann muss er auch nur bis dahin Lohn zahlen.
Oder aber er besteht auf Kündigung zum 30.06., dann muss er bis dahin Lohn zahlen. Den Urlaubstag kann er nicht mehr gewähren, weil der AN krankgeschrieben ist. Also muss er den Urlaub auszahlen.
Die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich festgestellt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Der AN tut also gut daran, sich nicht irre machen zu lassen und sich gut zu erholen. Er muss weder im Geschäft etwas abholen noch sonstwas tun. Lohnunterlagen kann man auch schicken.
Leider muss der AN dem neuen AG nun mitteilen, dass er erst 14 Tage später anfangen kann.
Wenn der alte Chef nicht zahlt, kann man klagen.
Gruß
Jens
muss nicht nur
Oder aber er besteht auf Kündigung zum 30.06., dann muss er
bis dahin Lohn zahlen. Den Urlaubstag kann er nicht mehr
gewähren, weil der AN krankgeschrieben ist. Also muss er den
Urlaub auszahlen.
Die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich festgestellt. Daran gibt
es nichts zu rütteln. Der AN tut also gut daran, sich nicht
irre machen zu lassen und sich gut zu erholen. Er muss weder
im Geschäft etwas abholen noch sonstwas tun. Lohnunterlagen
kann man auch schicken.
Leider muss der AN dem neuen AG nun mitteilen, dass er erst 14
Tage später anfangen kann.
Wenn der alte Chef nicht zahlt, kann man klagen.
Gruß
Jens
muss nicht nur
Hallo Jens,
stimme Dir soweit zu, nur bei der Kündigung zum 30.06. nicht.
Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart und wurde der Kündigungseingang durch den Stellvertreter vor dem 18.05. bestätigt, ist die AN-Kündigung zum 15.06. gem. § 622 Abs. 1 BGB in Ordnung.
Scheffe kann sich nicht mit Urlaub herausreden, er muß die Annahme von derartigen Erklärungen auch in Abwesenheit sicherstellen. Wenn also der AN eine Empfangsbestätigung des Vizes hat, reicht das m. E. aus.
&Tschüß
Wolfgang
stimme Dir soweit zu, nur bei der Kündigung zum 30.06. nicht.
Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart und wurde der
Kündigungseingang durch den Stellvertreter vor dem 18.05.
bestätigt, ist die AN-Kündigung zum 15.06. gem. § 622 Abs. 1
BGB in Ordnung.
Scheffe kann sich nicht mit Urlaub herausreden, er muß die
Annahme von derartigen Erklärungen auch in Abwesenheit
sicherstellen. Wenn also der AN eine Empfangsbestätigung des
Vizes hat, reicht das m. E. aus.
Ja, aber wenn der Stv. nun behauptet, er habe die Kündigung „irgendwann“ bekommen? So wie ich das verstanden habe, ist das Empfangsdatum nicht auf dem Schreiben quittiert und weitere Zeugen gibt es nicht.
Gruß
Jens
Also, das Datum auf dieser Kündigung ist wie folgt angegeben: Ort, 15.05.08
Bei der Unterzeichnung war eine 2. Person dabei die aber im Zweifelsfall bestimmt nicht aussagt weil sonst der Arbeitsplatz dieser Person gefährdet wäre, verständlicherweise!
Nochmal die Frage: Ist aufgrund einer nun bis zum Ende der Kündigung andauernden Krankschreibung die fristlose Kündigung durch den AG möglich?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nochmal die Frage: Ist aufgrund einer bis zum Ende der
Kündigungsfrist andauernden Krankschreibung die fristlose Kündigung
durch den AG möglich?
Zu 99% nicht. Da gibt es zwar keine eindeutige 100%-Antwort, weil es immer exotische Ausnahmen gibt, aber eine Tendenz. Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Krankheit zwar nicht ausgeschlossen, aber die Kriterien sind so streng, als das der AG nicht „mal eben so“ kündigen kann, und fristlos schonmal gar nicht (bei Google mal unter „negative Prognose Krankheit Kündigung“) suchen. Anders sieht es immer dann aus, wenn der AN androht und ankündigt, sich krankschreiben zu lassen und das dann auch tatsächlich macht.
Im Regelfall ist es nicht zu beanstanden, wenn der Arzt (!) entscheidet, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Ob der Arbeitgeber die Krankheit „glaubt“ oder nicht oder ob er deswegen die Wände hochgeht oder nicht, ist völlig unerheblich. Wenn der Arbeitnehmer die Krankheit nicht fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt hat, kann ihm deswegen nicht fristlos gekündigt werden, weil er krank geworden ist.
Gruß
Jens
Hallo,
der Himmel wird dem AN voraussichtlich nicht auf den Kopf fallen.
Der AN ist krankgeschrieben und kommt daher nicht zur Arbeit. Am 16.6. fängt er beim neuen AG an.
Möglicherweise macht der AG dann Schadensersatzansprüche geltend, weil ihm durch das Fehlen des AN ein Schaden entstanden ist. Ich habe nur in der Praxis noch nie erlebt, dass der AG das durchgezogen hat, weil es meist den Aufwand nicht wert ist.
Und vielleicht gibt es im Arbeitsvertrag ein Vertragsstrafeversprechen für den Fall, dass der AN ohne die Kündigungsfrist einzuhalten ausscheidet (also den Vertrag bricht). Ob dieses dann auch wirksam vereinbart wurde, sollte dann ein Arbeitsrechtler überprüfen.
Chrissie