Hallo zusammen,
eine studentische Hilfskraft wird zum 1.10.08 ohne Probezeit, befristet bis 31.03.09 eingestellt. Der Vertrag von 10 Wochenstd bezieht sich z.B. auf die edv-Unterstützung einer Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe bekommt aber die Hilfskraft nie zu Gesicht und auch sonst hat niemand im Hause diese stud. Hilfskraft jemals gesehen. Auch auf Versuche der Kontaktaufnahme via Mail, seitens des Arbeitgebers wird nicht reagiert. Man geht also davon aus, dass diese Person gar keine Arbeitsleistung erbringt und sie soll gekündigt werden. Wäre es ok, sie
a) am 15.12.08 zum 31.12.08,
b) verhaltensbedingt und
c) fristlos zu kündigen??? Lt Vertrag, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (BGB §622).
d) Sollte in dem Kündigungsschreiben vorsichtshalber „ersatzweise fristgerecht…“ formuliert werden?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
Andy
