Fristlose Kündigung

Hallo zusammen,

wenn jemand eine fristlose Kündigung bekommen hat, weil sich Herr X am Tag zuvor unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt hat, und sich am nächsten Tag dann krank schreiben lassen hat, wie stehen die Chancen für Herr X das er eine ordentliche Kündigung vor Gericht bekommt?
Mal angenommen der AG sagt er soll entweder vor das Arbeitsgericht gehen, oder eine Kündigung mit Einverständniss beider Seiten zum Monatsende annehmen, was wäre die richtige Entscheidung?
vielen Dank
lg
Stormrider

Tag!

Außerordentliche (fristlose) Kündigungen sind geregelt in §626 BGB.

Im groben beinhaltet dieser die Befugnis zu Kündigung von AG Seite bei vorliegen von Tatsachen (…) die bis zur vereinbarten Beendigung bzw. Kündigungsfrist nicht zumutbar sind. Es ist also ein unbestimmter Rechtsbegriff gegeben, somit vorallem in diesem Fall der Einzelfall auszulegen! ( Bitte § selbst genau lesen)

Das Entfernen vom Arbeitsplatz kann als Arbeitsverweigerung bewertet werden, ist diese unberechtigt, oftmals ein Grund zur außerord. Kündigung.
Da jedoch eine Krankschreibung am nächsten Tag erfolgte könnte ein Notfall bzw. eine andere berechtigte Entschuldigung genannt werden.

war das unerlaubte verlassen des Arbeitsplatzes eine einmalige Angelegenheit und es bestehen berechtigte Gründe wäre eine Abmahnung meiner Meinung nach zunächst angemessen.

Aber wie gesagt, es muss auf den Einzelfall eingegangen werden und ich bin kein Richter^^

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr

hoffe geholfen zu haben!! Grüße

Vorsicht, wenn man einen sog. Auflösungsvertrag schließt (also einer Beednigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt), hat man vor dem Arbeitsgericht keine Chancen mehr!
Unerlaubtes Entfernen vom ARbeitsplatz, womöglich ohne eine vorhandene Zeiterfassungsnlage zu betätigen, kann schon ein Grund zur fristlosen (genauer Ausdruck: außerordentlichen) KÜndigung sein.
Ich würde trotzdem das Arbeitsgericht vorziehen, denn Arbeitgeber scheuen oft lange Prozesse mit unklarem Ausgang und bieten dann eine ordentliche Kündigung an, evtl. sogar mit Abfindung.
Aber, wie gesagt, wenn man „Arbeitszeitbetrug“ begangen hat, indem man den Betrieb verlässt, ohne die Zeiterfassung zu betätigen oder sich sonstwie abzumelden, sieht es eher düster aus - bessere Chancen hast du, wenn man einen Grund vorzuweisen hat (Erkrankung eines Angehörigen etc - sollte man aber beweisen können!)

Kleine Korrektur
Hi!

Im groben beinhaltet dieser die Befugnis zu Kündigung von AG
Seite

Nö - diese Einschränkung steht da nicht.
Soll heißen: Auch ein AN kann aufgrund dieses § außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn das Einhalten der ordentlichen KüFri für ihn unzumutbar ist.

war das unerlaubte verlassen des Arbeitsplatzes eine einmalige
Angelegenheit und es bestehen berechtigte Gründe wäre eine
Abmahnung meiner Meinung nach zunächst angemessen.

Da bin ich absolut bei Dir!

VG
Guido

Danke euch für eure Antworten.
Ich muss dazu sagen das es keine Zeiterfassungsanlage gab weil er ja als externer dort beschäftigt war.
Es war auch das erste mal das er sich entfernt hat.

Hallo zusammen,

wenn jemand eine fristlose Kündigung bekommen hat, weil sich
Herr X am Tag zuvor unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt hat,
und sich am nächsten Tag dann krank schreiben lassen hat, wie
stehen die Chancen für Herr X das er eine ordentliche
Kündigung vor Gericht bekommt?
Mal angenommen der AG sagt er soll entweder vor das
Arbeitsgericht gehen, oder eine Kündigung mit Einverständniss
beider Seiten zum Monatsende annehmen, was wäre die richtige
Entscheidung? Stellt sich auch die Frage warum der Arbeitgeber die Option auf den Aufhebungsvertrag stellt?
vielen Dank
lg
Stormrider

Hallo Stormrider,

Ich muss dazu sagen das es keine Zeiterfassungsanlage gab weil
er ja als externer dort beschäftigt war.
Es war auch das erste mal das er sich entfernt hat.

Was für einen Vertrag hat denn der Externe? Was steht dort zu Kündigungsfristen usw? In der Regel sind doch die Verträge für Externe sehr einfach und auch sehr kurzfristig zu kündigen.
Ist er als Freiberufler bei der Firma oder als Mitarbeiter einer zeitarbeitsfirma oder wie sieht das Konstrukt aus?

Viele Grüße
Robert

Mensch Guido, du machst es einem echt nicht leicht :smile:

find ich aber gut so!

Der § besagt die möglichkeit der Kündigung beider Vertragsparteien, wenn… usw.

In diesem Fall von entfernen vom Arbeitsplatz schließe ich eine mögliche Kündigung von An Seite aus, da ja der Ag Kündigen will.

somit auch die Floskel ,im Groben", da mir eine genaue Erläuterung und ein Hinweis darauf das auch der An Kündigen könnte mir schlichtweg für diesen Fall nicht relevant erschien.

Grüße

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