Fristlose Kündigung

Hallo liebe www-user,

mich würde Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Ein junger Mann( 35Jahre) arbeitet seit 18 Jahren in einer Fabrik. Diese hat in der letzten Saison schon soundso viele Mitarbeiter entlassen, nun kam die nächste Entlassungswelle. Soll heissen, diesem Mann wurde FRISTLOS gekündigt. Das widerum hat zur Folge, dass er eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt hat. Nun steht eine fünfköpfige junge Famile vor dem finanziellen Supergau, da ja Eigenheim, Auto& Co. bezahlt werden wollen. Hartz 4??? Geht das überhaupt, wenn man ein Haus und ein Auto hat (alles Kredit)?
Jedenfalls beim Anwalt war er schon, der empfiehlt eine Klage. Davon hat der Mann leider auch erstmal kein Geld. Hätte er noch andere Möglichkeiten, an sein Arbeitslosengeld zu kommen?

freu mich auf Antworten
liebe grüsse
Änne

Hallo,

mit welcher Begründung wurde er denn fristlos gekündigt?

Gruß
Stefan

angeblich betriebsbedingter Stellenabbau. Die Abteilung wurde im Winter von 21 Stellen auf 11 Stellen reduziert, nun sind nur noch 4 Mitarbeiter übrig. Den genauen Wortlaut der Kündigung kann ich erst heute Abend einstellen, wenn ich ihn mir ausgedacht habe :wink:

Aber danke schon mal

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angeblich betriebsbedingter Stellenabbau. Die Abteilung wurde
im Winter von 21 Stellen auf 11 Stellen reduziert, nun sind
nur noch 4 Mitarbeiter übrig.

Nun ist das allerdings kein Grund für eine fristlose Kündigung. „Grundsätzlich muss für die außerordentliche Kündigung ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen, der dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar macht.“ (Wikipedia) Betriebsbedingte Kündigungen sind an sich immer ordentlich…

Hey,

ich habe heute viel geforstet und bin dabei u.a. auf die Möglichkeit gestoßen im Falle einer Klage / eines Prozesses könnte man beim Arbeitsgericht (einfach Arbeitsgericht und Stadt bei Forestle oder anderer Suchmaschine eingeben schon findest du zuständiges Amt)
a) kostenlose Beratung bekommen.
b) AN ist ja in dem Fall sehr bald Geringverdiener, diese können sich beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein abholen / beantragen, und damit zum Anwalt gehen.
siehe auch: Beratungs-und Prozesskostenhilfe
http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/16…

c) oder falls AN in Gewerkschaft ist, da mal fragen.

Aber bestimmt weiß jemand anderes nocht mehr dazu. Ich bin zu neu hier.

l.g.

Grundsätzlich ist es möglich, Arbeitslosengeld II bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe zu beantragen.
Voraussetzungen dafür ist jedoch, dass der Lebensunterhalt nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Dabei ist zu prüfen, ob ggf. Vermögen vorliegt oder ein anderes Mitglied des Haushalts (der sog. Bedarfsgemeinschaft) den Lebensunterhalt sicherstellen könnte.
Näheres dazu erfährt man aber am besten direkt bei der ARGE oder Kommune.
Sollte nach der 12-wöchigen Sperrzeit das Arbeitslosengeld zu gering sein, um den Lebensunterhalt zu sichern, würde ebenso die Möglichkeit bestehen, aufstockend Arbeitslosengeld II zu beantragen.

Eile geboten - Fristen laufen ab
Hallo,
der junge Mann sollte sich da aber keine Zeit lassen. Kündigungsschutzklagen haben sehr kurze Fristen.
Die Klage ist auch fürs das Arbeitsamt wichtig.
Bei 18 Jahren Betriebszugehörigkeit und unberechtigter Kündigung dürfte auch eine Abfindung drin sein.
Daumenregel rund 1/2 Gehalt Brutto für Netto.
Viel Erfolg!
R

bei betriebsbedingetn kündigungen ist doch immer eine frist einzuhalten. wieso wird er fristlos gekündigt?
auf jeden fall zum arbeitsgericht

Guten Morgen,

erst mal danke für die Antworten. Vieles hat weitergeholfen. So wurde zunächst eine kostenlose Beratung beim Anwalt in Anspruch genommen, eine Klage eingereicht…aber das Beste: ein neuer Job gefunden!!!
Zwar nicht so toll von der Bezahlung, aber besser als die Alternativen.

Vielen Dank nochmal
liebe Grüsse Änne