Fristlose Kündigung

Nehmen wir mal folgende Situation an: xy geht zur Arbeit. Auf Arbeit soll XY dann sofort die begonnene Tätigkeit beenden und die persönlichen Sachen packen und mitnehmen. Stellen wir uns mal weiter vor, dass XY dann ausserhalb des Betriebes ein Gespräch mit dem Chef und der Personalleiterin führen muss und XY dabei eine fristlose Kündigung mitgeteilt wird.

Überlegen wir uns mal drei Gründe:

  1. Surfen während der Arbeitszeit (…was aber nicht nur XY, sondern so gut wie jeder Mitarbeiter zumeist Studenten tut) und in dem Gespräch würde XY das nicht leugnen und sich dafür entschuldigen

  2. Nichtanzeigen einer Nebentätigkeit (die Nebentätigkeit von XY sind aber sowohl Kollegen als auch dem Teamleiter schon lange bekannt, der Betrieb macht aber dann ein Rundschreiben in denen er alle auffordert Nebentätigkeiten anzugeben damit sozialrechtlich keine Probleme auftauchen … XY antwortet sofort schriftlich und gibt seine NT offiziell bekannt)

  3. Sagen wir mal XY hat sich Leitungen erschlichen, was aber definitiv nicht der Fall ist.

Erläuterung zu 3.:

Um das Ganze auszuspinnen …

XY arbeitet in einem Betrieb mit OutBound-Tätigkeiten. Bei dieser Tätigkeit ruft XY öffentliche Stellen an und erschleichen sich mit erfundenen Geschichten Leistungen die von Gesetz aus eigentlich kostenpflichtig sind. Durch diesen Trick des Betriebes fallen die Gebühren von durchschnittlich 6 Euro pro Auskunft weg, was dem Betrieb einen ungefähren Verdienst von 10 000 Euro im Monat bringt. XY und andere Mitarbeiter sind geschult bewußt die Mitarbeiter der öffentlichen Stellen zu belügen um kostenfrei an die Informationen zu kommen.

Im Rahmen dieser Tätigkeit wird nun XY vorgeworfen, dass XY die Informationen einträgt ohne mit dem Amt gesprochen zu haben um die Provision von 50 Cent pro Auskunft zu erhalten. Das ist nicht der Fall, aber XY ist leider nicht in der Lage das nachzuweisen. Der Betrieb behauptet XY hätte mehr Auskünfte eingeholt als Telefonate geführt.

Tja, dann hat XY natürlich das Problem, dass XY bei einer Meldung beim Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt werden würde, aufgrund der ausserordentlichen Kündigung.

Klar das XY verzweifelt ist und sich ungerecht behandelt fühlt zumal XY nicht mal eine Abmahnung erhalten habe.

Die Antwort würde mich auch interessieren, niemand einen Plan???

Tja, da steht ja irgendwie auch keine Frage …

Gruß S

Hallo (eine Begrüßungsformel ist bei w-w-w üblich)

Nehmen wir mal folgende Situation an: xy geht zur Arbeit. Auf
Arbeit soll XY dann sofort die begonnene Tätigkeit beenden und
die persönlichen Sachen packen und mitnehmen. Stellen wir uns
mal weiter vor, dass XY dann ausserhalb des Betriebes ein
Gespräch mit dem Chef und der Personalleiterin führen muss und
XY dabei eine fristlose Kündigung mitgeteilt wird

Jegliche Kündigung bedarf zwingend der Schriftform
(§ 623 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html)

Überlegen wir uns mal drei Gründe:

  1. Surfen während der Arbeitszeit (…was aber nicht nur XY,
    sondern so gut wie jeder Mitarbeiter zumeist Studenten tut)
    und in dem Gespräch würde XY das nicht leugnen und sich dafür
    entschuldigen

Es gibt keine „Gleichbehandlung im Unrecht“. Ob eine Fristlose Kündigung aber gerechtfertigt ist, muß ein Fachmensch prüfen.

  1. Nichtanzeigen einer Nebentätigkeit (die Nebentätigkeit von
    XY sind aber sowohl Kollegen als auch dem Teamleiter schon
    lange bekannt, der Betrieb macht aber dann ein Rundschreiben
    in denen er alle auffordert Nebentätigkeiten anzugeben damit
    sozialrechtlich keine Probleme auftauchen … XY antwortet
    sofort schriftlich und gibt seine NT offiziell bekannt)

Verletzt der AN nicht seine Leistungspflichten ggü. dem AG und/oder Vorschriften zur Arbeitszeit, muß eine NT nicht zwingend unaufgefordert angezeigt werden. Aber auch hier ist Einzelfallprüfung nötig.

  1. Sagen wir mal XY hat sich Leitungen erschlichen, was aber
    definitiv nicht der Fall ist.

Leistungen erschlichen von wem ?
(die weitere Erklärung ist mir zu wirr)

Klar das XY verzweifelt ist und sich ungerecht behandelt fühlt
zumal XY nicht mal eine Abmahnung erhalten habe.

XY sollte halt sofort zu einem Fachanwalt gehen und sich beraten lassen.

&Tschüß
Wolfgang (Schlußgruss - ist hier ebenfalls üblich !)

Überlegen wir uns mal drei Gründe:

  1. Surfen während der Arbeitszeit (…was aber nicht nur XY,
    sondern so gut wie jeder Mitarbeiter zumeist Studenten tut)
    und in dem Gespräch würde XY das nicht leugnen und sich dafür
    entschuldigen

Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist ist es zwar nicht erlaubt aber kein Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung. (Musste übrigens selbst unterschreiben nicht privat zu Surfen)

  1. Nichtanzeigen einer Nebentätigkeit (die Nebentätigkeit von
    XY sind aber sowohl Kollegen als auch dem Teamleiter schon
    lange bekannt, der Betrieb macht aber dann ein Rundschreiben
    in denen er alle auffordert Nebentätigkeiten anzugeben damit
    sozialrechtlich keine Probleme auftauchen … XY antwortet
    sofort schriftlich und gibt seine NT offiziell bekannt)

Keinen Plan da keine Info

  1. Sagen wir mal XY hat sich Leitungen erschlichen, was aber
    definitiv nicht der Fall ist.

Erläuterung zu 3.:

Um das Ganze auszuspinnen …

XY arbeitet in einem Betrieb mit OutBound-Tätigkeiten. Bei
dieser Tätigkeit ruft XY öffentliche Stellen an und
erschleichen sich mit erfundenen Geschichten Leistungen die
von Gesetz aus eigentlich kostenpflichtig sind. Durch diesen
Trick des Betriebes fallen die Gebühren von durchschnittlich 6
Euro pro Auskunft weg, was dem Betrieb einen ungefähren
Verdienst von 10 000 Euro im Monat bringt. XY und andere
Mitarbeiter sind geschult bewußt die Mitarbeiter der
öffentlichen Stellen zu belügen um kostenfrei an die
Informationen zu kommen.

Interpretiere ich das richtig. XY ruft im Auftrag einer Firma Ämter an um an Informationen zu kommen. Diese Informationen sind legal nur kostenpflichtig zu bekommen, für private Zwecke jedoch auch kostenlos? Richtig?

Bspw: Adressenabfrage bei Einwohnermeldeamt etc. Da sollte sich die Firma warm anziehen. Frage: Für welchen Zweck. Auch bei Einwohnern die der Abfrage widersprochen haben? Falls ja wäre das die nächste Datensauerei.

Im Rahmen dieser Tätigkeit wird nun XY vorgeworfen, dass XY
die Informationen einträgt ohne mit dem Amt gesprochen zu
haben um die Provision von 50 Cent pro Auskunft zu erhalten.
Das ist nicht der Fall, aber XY ist leider nicht in der Lage
das nachzuweisen. Der Betrieb behauptet XY hätte mehr
Auskünfte eingeholt als Telefonate geführt.

XY bekommt also 50 Cent für jeden erschlichenen (oder erfundenen) Datensatz. Woher hat XY die Datensätze wenn er nicht anruft? Erfunden? (Wäre in diesem Fall zumindest keine strafbare Handlung) XY sollte sich an einen Anwalt wenden, da ein solches Geschäftsmodell durchaus auch strafrechtliche Aspekte hat.

Tja, dann hat XY natürlich das Problem, dass XY bei einer
Meldung beim Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt werden würde,
aufgrund der ausserordentlichen Kündigung.

Das Problem dürfte sich dann erledigt haben, da eine Weiterbeschäftigung nicht möglich wäre ohne sich selbst strafbar zu machen.

Gruss vonsales

Die Frage ist wie man sich dann verhalten soll? Eine fristlose Kündigung bedeutet ja eine 3 monatige Sperre bei AA.

… es handelt sich um Auskünfte die generell kostenpflichtig sind … Gebühren um die durchschnittlich 7 Euro pro Anfrage (geschätzter monatlicher Verdienst der Firma, ca. 10000 Euro – also nur mit dem Trick, quasi ein lukratives Zubrot)

Die Informationen sind im Datenbestand der Firma enthalten, aber veraltet und von daher erneut kostenpflichtig … man tarnt in den Anrufen die Informationen die man erhalten möchte als so genannte Rückfragen und behauptet man hätte die Auskunft letzte Woche oder vor zwei Wochen erhalten … und die erhält man dann meist umsonst, nicht in allen Ämtern, aber in den meisten. Rein rechtlich müsste jedesmal eine neue Anfrage gestartet werden, vor allem wenn sie älter als 3 Monate ist, was meistens der Fall ist.

Der Vorwurf lautet, dass einfach die alte Auskunft ohne anzurufen übernommen wurde, was aber nicht stimmt. Vielmehr wird der Grund darin liegen, dass sich beschwert wurde, dass z.b. Krankheit erst ab dem 7. Tag bezahlt wird, dass Urlaub nicht bezahlt wird, etc. …

Wie verhält man sich, wie umgeht man diese verdammte fristlose Kündigung … Ein Rechtsstreit wäre sicher möglich, aber eine Geldsperre als Alleinerziehend mit Kind wäre eine Katastrophe.

Die Frage ist wie man sich dann verhalten soll? Eine fristlose
Kündigung bedeutet ja eine 3 monatige Sperre bei AA.

Man könnte dem Arbeitgeber signalisieren dass man mit einer fristgerechten Kündigung einverstanden ist, aber eine fristlose auf keinen Fall aktzepieren wird. Da der Arbeitgeber (wegen der kurzen Kündigungsfrist) wahrscheinlich kein Interesse an einem Rechtsstreit hat würde er wahrscheinlich einwilligen. Nur sollte man auch auf ein relativ gutes Zeugnis bestehen, zumindest wenn das Arbeitsverhältnis länger dauerte. Ansonsten kann man in zukünftigen Bewerbungen einige Monate auch ohne Zeugnis überbrücken und darauf pfeifen.

Dieses Vorgehen würde sich anbieten wenn auch der Arbeitnehmer kein grosses Interesse mehr an einer weiteren Beschäftigung beim jetzigen Arbeitgeber hat.

Das Wissen um die Umgehung der Gebühren sollte man aber auf keinen Fall als Druckmittel verwenden. Es würde sich hier um eine Art Erpressung und Weitergabe von firmeninternen Vorgängen handeln. Dann wäre eine fristlose Kündigung evtl. als Folge möglich.

Gruss vonsales