Fristlose Kündigung?!

Fristlose Kündigung?!
Hallo zusammen!

Man steckt momentan in der Patsche, und das richtig. Man kann für Juli die Miete nicht zahlen, was aber NICHT dessen Schuld ist. Dessen Ex-Chef ist nicht zahlungsfähig.
Man hat dann vor ca. einer Woche bei dem Vermieter angerufen um Bescheid zu sagen und hat denen die Lage geschildert (die nicht ungedingt toll ist). Man hat dem Herren am Telefon auch gesagt, dass man unbedingt zahlen will, aber nicht kann. Daraufhin meinte der Herr, dass er das bedaure, er aber nur bis zum 31.07.09 Aufschub gewähren könne. Wenn dann die fällige Miete von Juli und August nicht käme (für August bis zum 03.08 oder so), würde einem die fristlose ins Haus flattern.

So, erstens, man hat KEINE Schuld an dieser Situation. Zweitens, hat man eine Kaution von ca. 760 Euro hinterlegt. Drittens, hat man angekündigt, dass man bereits bei allen Ämtern betteln war, diese aber noch Zeit brauchen.
Nun zur Frage: Wie „gefährlich“ ist das alles für einen? Kann man nicht verlangen, dass sich der Vermieter das Geld von der Kaution abzwackt und man im Nachhinein die Kaution wieder begleicht? Man bekommt ja noch 400 Euro von dem Ex-Arbeitgeber, man weiß nur nicht wann. Mit diesen 400 Euro könnte man auch alles ausgleichen, da man 405 zahlt. Dazu muss man sagen, dass das eine Wohnungsbaugesellschaft ist.
Und: Kann MAN eine fristlose Kündigung einreichen? Es wurde nämlich vor ca. 1 1/2 Monaten eine Mieterhöhung zum 01.09 angekündigt (die dritte in 2 1/2 Jahren). Da man hier sowieso ausziehen möchte und auch schon eine neue Wohnung gefunden hat die in Frage kommt, wäre das ja ideal.

Sorry für den langen Text, aber man ist wirklich verzweifelt. Liebe Grüße Katha

Zunächst einmal: Der Vermieter kann zwar fristlos kündigen, wenn der Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Aber: Falls das zum ersten Mal vorgekommen ist, kann der Mieter die Räumung abwenden, wenn er den gesamten rückständigen Mietzins bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Räumungsklage an den Vermieter zur Zahlung bringt. Das gilt allerdings dann nicht, wenn die Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits einmal durch Zahlung des rückständigen Mietzinses an den Vermieter nach Kündigung und Erhebung einer Räumungsklage abgewendet wurde.

Zu den weiteren Punkten:

So, erstens, man hat KEINE Schuld an dieser Situation.

Der Vermieter auch nicht …

Zweitens, hat man eine Kaution von ca. 760 Euro hinterlegt.

Die Kaution ist nicht dafür gedacht, damit Mieten abzustottern.

Drittens, hat man angekündigt, dass man bereits bei allen
Ämtern betteln war, diese aber noch Zeit brauchen.

Man sollte den entsprechenden Behörden klar machen, dass man von der Obdachlosigkeit bedroht ist.

Und: Kann MAN eine fristlose Kündigung einreichen? Es wurde
nämlich vor ca. 1 1/2 Monaten eine Mieterhöhung zum 01.09
angekündigt (die dritte in 2 1/2 Jahren). Da man hier sowieso
ausziehen möchte und auch schon eine neue Wohnung gefunden hat
die in Frage kommt, wäre das ja ideal.

Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter ein Kündigungsrecht bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens.

Danke für die schnelle Antwort.

Man hat zwar manchmal ein wenig länger gebraucht um die Miete zu zahlen (kommt davon wenn man sein Gehalt so spät bekommt), zwischendurch gabs auch mal eine Mahnung. Aber sonst hat man IMMER gezahlt. Es kam nur einmal zu einem Schriftwechsel mit einem Anwalt, was nicht beabsichtig war, aber nun mal passiert ist.

So, jetzt mal eben bitte auf Blondinen-Deutsch.
Kann ich nun noch fristlos kündigen oder nicht?

Man hat mal zu hören bekommen, dass die Kaution auch als kleine Nothilfe dient, in solchen Situation wie die geschilderte. Ja was denn nun?!

So, jetzt mal eben bitte auf Blondinen-Deutsch.
Kann ich nun noch fristlos kündigen oder nicht?

Fristlos geht nicht. Es kommt darauf an, wann das Schreiben mit der Ankündigung der Mieterhöhung eingegangen ist.

Beispiel: Eingang der Mieterhöhung am 15.06. Der Mieter kann bis 31.08. kündigen. Die Kündigung wird dann wirksam zum Ende des übernächsten Monats. Die Mieterhöhung greift nicht ein.

Man hat mal zu hören bekommen, dass die Kaution auch als
kleine Nothilfe dient, in solchen Situation wie die
geschilderte. Ja was denn nun?!

Nein, die Kaution dient nicht als „Nothilfe“ für Zahlungsverzug.

Das heißt man muss noch bis Oktober Miete zahlen wenn man JETZT kündigt? Das Schreiben kam am 17.06.
Und am 01.09 soll der neue Mietbetrag greifen.

Kann man da die Zeit vielleicht irgendwie abkürzen? Denn es ist sehr wichtig für die Existenz, dass man SCHNELLSTENS in eine günstigere Wohnung zieht.
Man hätte regulär eine 3 monatige Frist.