Angenommen Person A bekommt von seinen Arbeitgeber eine Fristlose Kündigung mit folenden Inhalt:
„hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältniss außerordentlich fristlos,hilfsweise ordentlich,fristgerechtzum
30.09.2009 .
Der Betriebrat wurde gemäß § 102 BetrVG angehoert und hat in seiner Sitzung am 28.07.2009 der außerordentlichen als auch der hilfsweise
ordentlichen Kündigung zugestimmt.“
Jetzt meine Frage: Wenn in den schreiben kein Grund angegeben ist , ist Die Kündigung dann Richtig ??? Was kann Person A dagegen tun???
Bin mal gespannt auf eure Antworten.
Jetzt meine Frage: Wenn in den schreiben kein Grund angegeben
ist , ist Die Kündigung dann Richtig ???
Die Angabe des KüGrundes ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung. Also scheint die Kü wirksam.
Was kann Person A
dagegen tun???
BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Also: KüGrund erfragen und schriftlich geben lassen. Zudem Klagefristen nicht verstreichen lassen und fachanwaltlich Beratung in Anspruch nehmen.