Nein, für die fristlose Kündigung muss der Mieter mit mehr als einer vollen Monatsmiete im Rückstand sein. Da er das nun soweit abgewendet hat, wäre eine fristlose Kündigung unwirksam.
es ist ja noch nicht fristlos gekündigt worden. Insofern ist auch noch nichts gültig.
Allerdings: Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug ist nach einer Abmahnung nur ausgeschlossen, wenn vor Zugang der Kündigung alle offenen Forderungen vom Mieter beglichen werden. Dazu gehören dann auch alle etwaig noch anderen ausstehenden Beträge etwa aus Nebenkostenabrechnung etc.
Und bitte beachten, das ein Mieter auch ordentlich gekündigt werden kann wenn er eine andauernde schlechte Zahlungsmoral hat!
Ein VM muss in den meisten Fällen noch nicht einmal mahnen, da die Zahlungspflicht der Miete mitsamt ihren Fristen gesetzlich genauestens im BGB festgelegt ist.
Ein Mieter ist also gut beraten sich (im Notfall) sofort mit seinem VM in Verbindung zu setzen, die Sachlage zu klären und evtl. gemeinsam mit diesem einen Plan aufzustellen, wie und wann die ausstehenden Mietbeträge gezahlt werden und wie es in Zukunft weitergehen soll, falls die Notlage fortbesteht.