Person X arbeitet seit Oktober 2008 bei seinem Arbeitgeber (AG).
Seit geraumer Zeit zahlt AG an X keinen Lohn mehr, beiden haben aber ausgemacht, dass X sich wöchentlich (bis vor drei Monaten sogar täglich) einen gewissen Betrag herausnehmen kann. Das Arbeitsklima passt auch nicht mehr. AG hat bei X auch noch ca. 2000,00 € Lohnschulden!
Kann X nun fristlos kündigen, da ja das Geld nur sporadisch kommt, zudem muss x viel mehr Stunden (5 mal wöchentlich zwischen 16 und 20 Stunden täglich) arbeiten. X ist aber nur auf 72 Stunden (Teilzeit) angemeldet.
Ist dies nun ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer?? X hat schon einen neuen Job und muss am 1. September 2010 dort anfangen)
Ich sehe das richtig, daß X und der AG gemeinsam Betrug begehen, indem X einen Teil seines Gehaltes schwarz bekommt? Und in den Lohnschulden von 2000 Euro ist auch das Schwarzgeld impliziert?
Hi!
Nein!
X begeht keinen Betrug!
Ag hat mit X ausgemacht, dass der Lohn in bar entnommen wird, da der AG den Lohn nur mit Scheckzahlung (z. T. nicht gedeckt) vollzogen wurde. X hatte die Schnauze voll und hat mit AG ausgemacht, dass er seinen Lohn in Bar aus der Kasse nehmen darf.
Also begeht X keinen Betrug. Der AG hat nur bei X die genannten Lohnschulden und X muss mehr arbeiten als auf dem Lohnzettel steht, bzw. ausgemacht wurde.
Nein!
X begeht keinen Betrug!
…X muss mehr arbeiten als auf dem
Lohnzettel steht, bzw. ausgemacht wurde.
Wie muß ich „zudem muss x viel mehr Stunden (5 mal wöchentlich zwischen 16 und 20 Stunden täglich) arbeiten. X ist aber nur auf 72 Stunden (Teilzeit) angemeldet.“ denn dann verstehen? Arbeitet X die restlichen Stunden umsonst oder sind das dann noch abzugeltende Überstunden?
X arbeitet die restlichen Stunden umsonst, sozusagen, im Interesse des Betriebes!
O-Ton AG „Man braucht Leute, die so viel Interesse in den Betrieb bringen und reinhängen, als ob es ihr eigenenr Laden wäre und keine Arbeiter, die nur 8 Stunden machen und dann nach Hause gehen“!
Dann sollte X zunächst beim Amtsgericht versuchen, einen Beratungskostenschei zu bekommen. Danach marschiert X zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beide prüfen die Möglichkeit des Leistungsverweigerungsrechts des AN. Zudem „bewirft“ man den AG dann mit so vielen Ideen, welchen Schaden man einfordern könnte, daß er dem Vorschlag der einvernehmlichen Beendigung des AV mit Freude zustimmt. Besonders das Entgegenkommen, die Überstunden der letzten Monate nicht einzufordern, könnte da durchaus zielführend sein.