hallo zusammen.
stimmt es das wenn mann fristlos gekündigt wurde und mann dann doch bezahlt hat das mann die kündigungsfrist einhalten muss???
hallo zusammen.
stimmt es das wenn mann fristlos gekündigt wurde und mann dann doch bezahlt hat das mann die kündigungsfrist einhalten muss???
Kommt drauf an. War es das erste Mal, dass man mit der Zahlung in Verzug war? Wurde fristlos und ordentlich gekündigt? Wurde nur wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt?
hallo,
es ist nicht der erste zahlungsverzug. und es wurde wegen zahlungsverzug gekündigt. es wurde auch nur wegen zahlungsverzug gekündigt.
Hallo.
Der Vermieter kann wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen, wenn der Mieter mit 2 Monatsmieten in Verzug ist. Man muss also vorab prüfen, ob die fristlose Kündigung wirksam ist.
Der Mieter kann nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB eine wirksame fristlose Kündigung und den Räumungsanspruch des Vermieters allerdings „umgehen“ bzw. „heilen“, wenn er spätestens zwei Monate nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage vollständig zahlt. Das gilt aber nicht, wenn der Mieter innerhalb der letzten 2 Jahre bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat oder aber der Vermieter sowohl eine fristlose als auch eine ordentliche Kündigung wegen permanentem Zahlungsverzug ausgesprochen hat. Dann hat der Vermieter einen Räumungsanspruch, egal ob man die Mietschulden bezahlt hat oder nicht.
Alles in allem muss man sehr genau prüfen, ob der Vermieter einen Räumungsanspruch hat oder nicht. Am besten einigt man sich mit dem Vermieter. Man sollte auch prüfen, ob man auf Dauer die Wohnung finanziell überhaupt halten kann, wenn laufend Zahlungsschwierigkeiten auftreten.
meine frage war ja ob ich die kündigungsfrist einhalten muss oder nicht.
und es gab keine mahnung oder o was ähnliches. es gab nur die fristlose kündigung. und der zahlungsverzug kommt nur zustande da meine letzten zwei arbeitgeber in insolvenz gegangen ind und da dauert es bis man sein geld bekommt.
Hallo.
Wenn der Vermieter einen Räumungsanspruch hat, sollte man sich einvernehmlich auf einen Termin einigen. Der Vermieter geht hierauf meist ein, wenn sich dadurch eine Räumungsklage vermeiden lässt.
Hält man einen Termin nicht ein und der Vermieter hat einen Anspruch auf Räumung, dann hat man das Risiko einer Räumungsklage mit den damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten.
Man sollte sich mit dem Vermieter einigen. denn meist ist es so, dass der Mieter so schnell nciht gehen kann und der Vermieter dann eine Räumungsklage starten muss, Das kostet dem vermieter viel Geld und dauert oft mehrere Monate bis es durch ist. es ist sinnvoller für den vermieter sich mit dem Mieter zu einigen auf ca. 1 - 2 Monate Frist.
Sonst könnte es für den Vermieter sehr viel länger und teurer werden.
LG Jasmin
Hallo Stefan,
stimmt es das wenn mann fristlos gekündigt wurde und mann dann
doch bezahlt hat das mann die kündigungsfrist einhalten
muss???
Ich ersetze mal fürs bessere Verständnis die 3 „man“:
„stimmt es, wenn der Mieter fristlos gekündigt wurde und der Mieter dann doch bezahlt hat, dass der Mieter die Kündigungsfrist einhalten muss?“
Wie Leopold schon richtig schrieb, ist es wichtig, ob der Vermieter „nur“ außerordentlich fristlos oder zusätzlich hilfsweise ordentlich gekündigt hat.
Die außerordentliche Kündigung wird mit Zahlung der Miete unwirksam, die ordentliche Kündigung hätte jedoch nach wie vor Bestand.
(siehe § 569 Abs.3 Punkt 2 BGB: Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.)
Jetzt könne man denken, wenn der Mieter das Mietverhältnis kurzfristig beenden wollte, er durch Zahlung der rückständigen Miete sich selbst ein Bein gestellt hat. Dem ist nicht so. Denn auch eine wirksame fristlose außerordentliche Kündigung hat für den Mieter noch weitere Folgen:
Er ist dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig für entgangene Mieteinnahmen (max bis zum Zeitpunkt, da eine ordentliche Kündigung wirksam geworden wäre). Das bedeutet. er hätte ausziehen müssen (hätte die Wohnung nicht weiter nutzen können) und bis zu 3 Monatsmieten Schadenersatz an den Vermieter leisten müssen, wenn dieser nachweisen kann, dass er den Mietausfall erlitten hat.
Also Miete nachträglich zahlen war eine kluge Entscheidung.
Gruß
Joschi
also es ist schon eine neue wohnung vorhanden und es wurde vor drei wochen fristlos gekündigt. und die ausstehende miete wurde vor 8 tagen bezahlt. die frage ist jetzt ob noch gekündigt werden muss und die 3 monate kündigungfrist eingahalten werden müssen? oder ob man ausziehen kann und einfach kurz danach eine schlüssel übergabe macht.
Hallo.
Man setzt sich mit dem Vermieter in Verbindung und vereinbart einen Übergabetermin. Bis zur Neuvermietung der Wohnung bleibt man dem Vermieter schadensersatzpflichtig. Der Vermieter hat aber auch eine Schadensminderungspflicht, was bedeutet, dass er Anstrengungen unternehmen muss, um einen neuen Mieter zu finden. Vielleicht kann man mit dem Vermieter auch vereinbaren, dass er keinen Schadensersatz geltend macht, wenn man sofort die Wohnung übergibt?