Angenommen, dem A wird nach zweijähriger Zugehörigkeit zum Betrieb eine schriftliche Kündigung persönlich überbracht, wo ein Zeitraum von 3 Monaten eingehalten wird. A befindet sich an diesem Tag der Übergabe seit 4 Wochen im Krankenstand. Betriebliche Abmahnungen gab es in der Vergangenheit nicht. Angabe von Gründen erfolgten im Schreiben nicht.
Zwei Tage später findet A erneut eine Kündigung im Briefkasten (kein Einschreiben, lediglich Einwurf, dieses Mal fristlos. Als Begründung wird angegeben, er hätte bei der Übergabe der ersten Kündigung grüne Kleidung getragen, vermutlich um auf die Jagd zu gehen, trotz Krankmeldung.
Der Betrieb ist vor 8 Monaten umgezogen, auf dem Briefkopf der Kündigungen ist noch die alte Anschrift vermerkt, die aktuelle Postanschrift findet sich nicht auf den Schreiben.
Muss die zweite Kündigung so hingenommen werden? Welche Rolle spielt der nicht aktuelle Briefkopf?