Fristlose Kündigung

Hallo,

mal angenommen jmd wollte fristlose kündigen mit dem Grund, er müsse jeden Tag noch vor und nach seiner Arbeitszeit für das Unternehen arbeiten, weil der Arbeitgeber das als Selbstverständlichkeit ansieht. Wäre so etwas gerechtfertigt?

Ist es eigentlich zulässig, in einem Arbeitsvertrag das Maximum an Stunden für einen Mitarbeiter (174 Stunden im Monat) PLUS eventuell weiter anfallende Stunden zu vereinbaren?

Danke schonmal für die Antworten.

Hallo,

mal angenommen jmd wollte fristlose kündigen mit dem Grund, er
müsse jeden Tag noch vor und nach seiner Arbeitszeit für das
Unternehen arbeiten, weil der Arbeitgeber das als
Selbstverständlichkeit ansieht. Wäre so etwas gerechtfertigt?

hallo,
nein, dies wäre sicherlich kein grund der fristlosen kündigung, aber ggf. fristgerecht man sollte aber vorher den arbeitgeber schriftlich auffordern, die „mehrarbeit“ zu vergüten bzw. darauf hinweisen, dass eine mehrarbeit ohne vergütung nicht mehr erbracht wird.
der hinweis auf hohe arbeitslosenzahlen will ich mir ersparen; falls die kü ungerechtfertigt ist, bestraft dies das aa ggf. mit einer sperre.

Ist es eigentlich zulässig, in einem Arbeitsvertrag das
Maximum an Stunden für einen Mitarbeiter (174 Stunden im
Monat) PLUS eventuell weiter anfallende Stunden zu
vereinbaren?

ja, wird schon mal so gehandhabt, aber i.d.r. sind die zusätzlichen stunden zu vergüten.
welcher arbeitsvertrag (gewerbe) ist das bzw. gilt ein tarifvertrag?

cia

Danke für die Antwort.

Wäre denn diese Kündigung ungerechtfertigt?

Es handelt sich hierbei um einen Vertrag für den Einzelhandel und die zusätzlichen Stunden werden nicht vergütet, da es ein Monatsfestgehalt gibt.

hallo,
das ist im einzelhandel und insbesondere bei den discountern regel und keine ausnahme.
wie das örtliche aa reagiert, kann hier nicht festgestellt werden, aber eine kü bedeutet generell, dass der arbeitsplatzverlust mutwillig herbeigeführt wurde.
es ergibt sich aber aus dem arbeitsvertrag oder dem tarifvertrag, in welchem maße zusätzliche stunden max. gefordert werden können und es gibt sicherlich hier auch eine tägliche obergrenze.
was steht denn in einem solchen arbeitsvertrag bzw. welcher tarifvertrag ist hier denn bindend?

cia.

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Hallo,

welcher Tarfivertrag bindend ist ist mir leider unbekannt.
Auf jeden Fall sind im Arbeitsvertrag 174 Stunden plus Inventur. Eine etwaige Mehrarbeit (max 20 Stunden) wären durch das Monatsfestgehalt abgegolten.

Da fällt mir noch eins ein. Mal angenommen, jmd. hätte einen Festvertrag und würde in eine Gewerkschaft eintreten, gäbe es irgendwelche Vertragsklauseln, die einen solchen Schritt zu einem Kündigungsgrund machen würden?

Hai!

nein, dies wäre sicherlich kein grund der fristlosen
kündigung, aber ggf. fristgerecht

Ähem, ich dacht mal ein Arbeitnehmer darf immer fristgerecht
kündighen, gibt es da neue Regeln sowas wie Leibeigenschaft?

Der Plem

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Hai!

nein, dies wäre sicherlich kein grund der fristlosen
kündigung, aber ggf. fristgerecht

Ähem, ich dacht mal ein Arbeitnehmer darf immer fristgerecht
kündighen, gibt es da neue Regeln sowas wie Leibeigenschaft?

ist doch geschrieben, fristgerecht,…
was gibt es da nicht zu verstehen?
cia.

Hallo,

welcher Tarfivertrag bindend ist ist mir leider unbekannt.
Auf jeden Fall sind im Arbeitsvertrag 174 Stunden plus
Inventur. Eine etwaige Mehrarbeit (max 20 Stunden) wären durch
das Monatsfestgehalt abgegolten.

das ist das, was ich befürchtet habe, dass eben die mehrstunden in irgend einer form abzugelten sind bzw. bezahlt sind durch das gehalt.

Da fällt mir noch eins ein. Mal angenommen, jmd. hätte einen
Festvertrag und würde in eine Gewerkschaft eintreten, gäbe es
irgendwelche Vertragsklauseln, die einen solchen Schritt zu
einem Kündigungsgrund machen würden?

nein, der beitritt in eine gewerkschaft ändert an der position nichts, es sei denn, der arbeitgeber wäre in einem arbeitgeberverband und es gäbe hierbei dann einen zwingend bindenden tarifvertrag.
der vorteil einer gewerkschaft ist hier dann nur, dass im falle einer arbeitsgerichtsklage die gewerkschaft sie hier vertreten würde.

in meinem persönlichen umfeld arbeiten 2 bekannte bei discountern, da ist das gleiche wie bei ihnen und wer nicht will, kann einen aufhebungsvertrag unterchreiben oder wird in eine andere filial versetzt. sorry, aber auch nach etwas längerem nachdenken finde ich hier keinen ansatzpunkt.
wenn die arbeit sie aber so belastet und der arzt dies durch arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert, und dies öfters vorkommt,…
cia.

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Hi!

nein, dies wäre sicherlich kein grund der fristlosen
kündigung, aber ggf. fristgerecht

Ähem, ich dacht mal ein Arbeitnehmer darf immer fristgerecht
kündighen, gibt es da neue Regeln sowas wie Leibeigenschaft?

ist doch geschrieben, fristgerecht,…
was gibt es da nicht zu verstehen?

Das „ggf.“ in durchaus nachvollziehbarem Zusammenhang mit „grund“ wegen des „aber“ :smile:

Das kann man durchaus so deuten, dass eine fristgerechte Kündigung nur mit Grund möglich wäre.

Gruß
Guido

Ähm
Hi,

aber eine kü bedeutet generell, dass der
arbeitsplatzverlust mutwillig herbeigeführt wurde
.

Das ist sachlich falsch, zumindest wenn man aus dieser Aussage eine Sperrfrist beim ALG ableiten will.

Gruß
Guido

Oh, Du meine Güte!
Hi!

das ist das, was ich befürchtet habe, dass eben die
mehrstunden in irgend einer form abzugelten sind bzw. bezahlt
sind durch das gehalt.

Was an der Tatsache, dass diese Klausel vermutlich nichtig ist, nichts ändert.

Da fällt mir noch eins ein. Mal angenommen, jmd. hätte einen
Festvertrag und würde in eine Gewerkschaft eintreten, gäbe es
irgendwelche Vertragsklauseln, die einen solchen Schritt zu
einem Kündigungsgrund machen würden?

nein, der beitritt in eine gewerkschaft ändert an der position
nichts, es sei denn, der arbeitgeber wäre in einem
arbeitgeberverband und es gäbe hierbei dann einen zwingend
bindenden tarifvertrag.

Soviel sachlichen Unfug in einen einzigen Satz zu verpacken, setzt schon eine geballte Ahnungslosigkeit voraus.

der vorteil einer gewerkschaft ist hier dann nur, dass im
falle einer arbeitsgerichtsklage die gewerkschaft sie hier
vertreten würde.

Nein, die Vorteile sind mannigfaltig und bei weitem nicht nur auf den Fall der Klage beschränkt! (Achtung: Ich mag Gewerkschaften nicht sonderlich)

in meinem persönlichen umfeld arbeiten 2 bekannte…

Was in Deinem persönlichen Umfeld passiert, interessiert hier niemanden, hier geht es um arbeitsrechtliche Fakten in einem Expertenforum.

wenn die arbeit sie aber so belastet und der arzt dies durch
arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert, und dies öfters
vorkommt,…

Und dann noch hier der versteckte Aufruf zum Betrug, das hat schon was…

Kopfschüttelnd
Guido

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Hi!

mal angenommen jmd wollte fristlose kündigen mit dem Grund, er
müsse jeden Tag noch vor und nach seiner Arbeitszeit für das
Unternehen arbeiten, weil der Arbeitgeber das als
Selbstverständlichkeit ansieht. Wäre so etwas gerechtfertigt?

Die fristlose AN-Kündigung wäre wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes (die Messlatte liegt da ziemlich hoch) nicht gerechtfertigt.

Ist es eigentlich zulässig, in einem Arbeitsvertrag das
Maximum an Stunden für einen Mitarbeiter (174 Stunden im
Monat) PLUS eventuell weiter anfallende Stunden zu
vereinbaren?

Bevor ich groß schreibe, verlinkeich besser :smile:

Gruß
Guido

Kommt drauf an ob er eine Personalnummer oder eine Inventarnummer hat…

wie das örtliche aa reagiert, kann hier nicht festgestellt
werden, aber eine kü bedeutet generell, dass der
arbeitsplatzverlust mutwillig herbeigeführt wurde.

Bis auf diesen Satz völlig richtig.
Es bedeutet nämlich lediglich, dass das AA eine Prüfung vornimmt ob ein Grund für eine Sperrzeit nach SGB vorliegt oder ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt.
Deswegen muss ein AN in dem Fall seine Eigenkündigung im Antrag auf ALG I begründen.
Es gibt durchaus Gründe die das AA akzeptiert bei denen es zu keiner Sperrfrist kommt.

Gruss HighQ

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So. Jetzt weiß ich komplett nicht mehr, was ist und was nicht.

Den Artikel habe ich gelesen und so verstanden, dass sollte eine Begrenzung der Zusatzarbeitsstunden vorliegen, eine zusätzliche Vergütung nicht drin ist.

Nein, eben nicht

Den Artikel habe ich gelesen und so verstanden, dass sollte
eine Begrenzung der Zusatzarbeitsstunden vorliegen, eine
zusätzliche Vergütung nicht drin ist.

Dann hast Du wichtige Dinge überlesen.

Es ist abhängig vom Einzelfall und sollte unter Berücksichtigung sämtlicher Fakten geprüft werden, nur als Faustregel:
Wenn mehr als 10% pauschal vereinbart sind, dann ist das in der Regel nichtig.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

Danke, werde das dann am besten wohl mal schnellstens prüfen lassen.

Jetzt provokativ ohne Anrede und Gruß