Fristlose kündigung

Hallo,

wenn jemand fristlos kündigt und man diese kündigung annimmt (nach tagen erst per mail annimmt, weil man der person noch eine chance geben will sich zu entschuldigen)
man dann auf geschäftsreise ist und diese person dann im laden eine krankmeldung abgibt ohne den chef selber zu informieren.
und jetzt daher kommt und sein gehalt für den Monat noch ganz erhalten will. da ja krankmeldung…aber auch gleichzeitig sagt er möchte für einen nicht weiter arbeiten.

desweiteren auch schon im Januar seinen ganzen jahresurlaub genommen hat.

wie sieht das für den AG aus?

vielen Dank

Hallo,

wenn jemand fristlos kündigt und man diese kündigung annimmt
(nach tagen erst per mail annimmt, weil man der person noch
eine chance geben will sich zu entschuldigen)
man dann auf geschäftsreise ist und diese person dann im laden
eine krankmeldung abgibt ohne den chef selber zu informieren.
und jetzt daher kommt und sein gehalt für den Monat noch ganz
erhalten will. da ja krankmeldung…aber auch gleichzeitig
sagt er möchte für einen nicht weiter arbeiten.

desweiteren auch schon im Januar seinen ganzen jahresurlaub
genommen hat.

wie sieht das für den AG aus?

hm… solch einen kauderwelsch bekommt man hier im Forum sehr selten vorgesetzt!

War die Kündigung überhaupt rechtens - vgl. dazu Kündigungsschutzgesetz?

wenn jemand fristlos kündigt und man diese kündigung annimmt
(nach tagen erst per mail annimmt, weil man der person noch
eine chance geben will sich zu entschuldigen)

wie sieht das für den AG aus?

Vor allem sieht es für den Arbeitgeber ja so aus, dass dieser eine Kündigung weder „annehmen“ kann noch muss. Eine Kündigung ist nämlich eine einseitige Willenserklärung und es ist völlig Wurst, ob sie auf das Einverständnis des Empfängers stößt oder nicht. Sobald sie dem Empfänger zugegangen ist, ist sie wirksam. Und wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelte, ist das Arbeitsverhältnis vom Moment des Zugangs an beendet. Der Arbeitgeber muss sich überhaupt nicht dazu äußern.

Das alles setzt natürlich voraus, dass der Kündigende überhaupt das Recht hatte zu kündigen und seine Willenserklärung auch sonst nicht mit irgendwelchen Mängeln behaftet ist oder nachträglich erfolgreich angefochten wird.

Hallo,
FAQ 1129 heisst nicht, dass man nicht AG als Arbeitgeber und AN als Arbeitnehmer bezeichnen kann und bevor ich mich hier vorwage, etwas zu schreiben, bitte doch nachfolgend verdeutlichen, denn wenn von der falschen Annahme ausgegangen wird, gibt es selten eine richtige Antwort.:wink:

wenn jemand fristlos kündigt (Arbeitnehmer oder Abeitgeber) und man diese kündigung annimmt (vermutlich dann der Arbeitgeber?? )
(nach tagen erst per mail annimmt, weil man der person noch
eine chance geben will sich zu entschuldigen)

gekündigt ist erstmals gekündigt,…

man dann auf geschäftsreise ist und diese person dann im laden
eine krankmeldung abgibt ohne den chef selber zu informieren.

Also nach der Kü ?

und jetzt daher kommt und sein gehalt für den Monat noch ganz
erhalten will.

Wenn durch die Kü das Arbeitsverhältnis nicht zum Monatsende sondern schon vorhe endete, wird das ein Problem, zumal die Krankmeldung nach der Kü abgegeben wurde,…

da ja krankmeldung…aber auch gleichzeitig

sagt er möchte für einen nicht weiter arbeiten.

mir erschließt sich hieraus kein Sinn,…

desweiteren auch schon im Januar seinen ganzen jahresurlaub
genommen hat.

Falls der Jahresurlaub verbraucht hat, dürfte der AG einen Anspruch haben,…

wie sieht das für den AG aus?

Was bzw. welche der vorgetragenen Inhalte soll für den AG gelten?

Vielelicht nochmals posten und einige Fragen erklären,

lG

Unfug

hm… solch einen kauderwelsch bekommt man hier im Forum sehr
selten vorgesetzt!

Warum?
Von Dir kommt doch auf sachlicher Ebene grundsätzlich nie etwas anderes.

War die Kündigung überhaupt rechtens - vgl. dazu
Kündigungsschutzgesetz?

Bei AN-Kündigung?
Echt toll, was Du hier für einen Schrott von Dir gibst.

1 Like

Nicht so ganz
Hi!

Vor allem sieht es für den Arbeitgeber ja so aus, dass dieser
eine Kündigung weder „annehmen“ kann noch muss. Eine Kündigung
ist nämlich eine einseitige Willenserklärung und es ist völlig
Wurst, ob sie auf das Einverständnis des Empfängers stößt oder
nicht. Sobald sie dem Empfänger zugegangen ist, ist sie
wirksam. Und wenn es sich um eine fristlose Kündigung
handelte, ist das Arbeitsverhältnis vom Moment des Zugangs an
beendet. Der Arbeitgeber muss sich überhaupt nicht dazu
äußern.

Bis hierhin bin ich Dir dankbar für einen korrekte Antwort - die werden bei den ganzen irgendwas annehmenden Mergers zur Ausnahme hier.

Aber hier hängst Du daneben

Das alles setzt natürlich voraus, dass der Kündigende
überhaupt das Recht hatte zu kündigen

Der AN hat bis auf den Ausnahmefalls Befristung immer das Recht zu kündigen, ob es jetzt fristlos möglich ist, mag streitbar sein.

und seine
Willenserklärung auch sonst nicht mit irgendwelchen Mängeln
behaftet ist

Sie muss schriftlich sein, mehr nicht.
Was soll da mangelhaft sein?

oder nachträglich erfolgreich angefochten wird.

Man kann nur Verträge anfechten, Verträge sind mindestens zweiseitige Willenserklärungen, und oben hast Du ja beschrieben, dass eine Kündigung nur eine einseitige Willenserklärung ist.

Kurz: Man kann gegen eine Kündigung klagen, man kann sie aber nicht anfechten.

Klar kann der AG sagen: „Ey, Du kannst ohne wichtigen Grund nicht einfach fristlos kündigen!“
Aber welcher AG macht das?
In der Regel kann man davon ausgehen, dass der AN bei einer Kündigung ohne Fristeinhaltung nicht mehr auf der Arbeit erscheint, also wäre man als AG mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn man die Kündigung nicht akzeptiert (Schadenersatz, etwaige Vertragsstrafen oder schlechte Zeugnisse sind davon ja nicht berührt).

Gruß
Guido

Hi,

nimm den ersten Absatz der Antwort von Blackleather, der passt schon mal.

desweiteren auch schon im Januar seinen ganzen jahresurlaub
genommen hat.

Naja, da kann man nur ein „Es kommt darauf an“ in den Raum werfen.
Im §5 BUrlGsteht
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Da sind aber einige Varianten denkbar.

Gruß
Guido

und WIEDER falsch

Falls der Jahresurlaub verbraucht hat, dürfte der AG einen
Anspruch haben,…

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Auf den restlichen Schwachsinn gehe ich dann mal nicht ein…

Hallo,

na klar werden Willenserklärungen angefochten und nicht Verträge. Meinst du, man könnte eine Kündigung, zu der man durch Drohung oder Täuschung oder Irrtum veranlasst wurde, nicht mehr angreifen? Das wäre ja einfach: Dann beauftragte ich zwei dunkle Gestalten und veranlasse Eigenkündigungen von Mitarbeitern, die ich loswerden möchte, die aber keinen Kündigungsgrund liefern.

Ein Blick ins Gesetz…

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

VG
EK

Hi!

na klar werden Willenserklärungen angefochten

Aber nur die eigenen

Gruß
Guido

1 Like

mein Lieber!

Bitte nicht beleidigend werden!
solch eine Antwort ist etwas niveaulos!

Aus dem Kauderwelsch war für mich leider nicht erkennbar, dass es sich hier um eine AN-Kündigung oder AG-Kündigung gehandelt hat.

Beste Grüße!
Merger

Oh man, Deine Selbstherrlichkeit ist echt irre

mein Lieber!

Ich lebe in einer Beziehung, mach Dir also keine falschen Hoffnungen!

Bitte nicht beleidigend werden!
solch eine Antwort ist etwas niveaulos!

Ich war an keiner Stelle beleidigend, ich habe nur Fakten festgestellt.

Absolut JEDE Deiner sachlich einfach nur total falschen und zusammenhanglosen Antworten ist wesentlich niveauloser als eine Antwort, die genau das feststellt.

Aus dem Kauderwelsch war für mich leider nicht erkennbar, dass
es sich hier um eine AN-Kündigung oder AG-Kündigung gehandelt
hat.

Und machst Du uns jetzt den Vorwurf, dass Du unter eine Leseverständnisschwäche leidest?

Wenn DU etwas nicht verstehst, dann antworte doch einfach nicht, statt Dich hinterher zu beschweren, dass der Mist von Dir als Mist geoutet wird!

Gruß
Guido

2 Like

Und du bist der Meinung gebildet zu sein?

PLONK
Hast Du irgendwas zur Frage hier zu sagen, was nicht mit Mentaldiarrhoe zu titulieren ist?

Nein?

Warum hältst Du Dich dann nicht einfach geschlossen in einem Forum, in welchem es um Wissen geht, das Du nicht besitzt?

2 Like

Findest du dich nicht selbst peinlich?
Hallo.

Und du bist der Meinung gebildet zu sein?

Was soll Guido darauf erwidern, wenn ihm in einem Fachforum so eine dämliche Frage gestellt wird?
Auf der einen Seite gibt es dich, dessen Äußerungen hier im Arbeitsrechtsbrett nonstop fachlich widerlegt weiden.
Auf der anderen Seite gibt es Guido, der hier seit Jahren schon etlichen Menschen mit seiner Fachkompetenz geholfen hat und sich ziemlich heftig darüber aufregt, wenn jemand dauerhaft Leute in die Krise schickt - denn genau das kann passieren, wenn man auf deine Ratschläge als Betroffener hört.

Die Tatsache, daß du ja selbst in dem Bereich, von dem du laut deiner ViKa wenigstens ein wenig Ahnung haben solltest,
/t/selbst-verursachter-wasser-swchaden-wer-muss-haft…
/t/kranken-zusatzversicherung-vor-30-lebensjahr/6388…
/t/aenderung-der-lebensversicherung-von-bu-nach-du/6…
Denke einfach mal darüber nach, ob du dich nicht selbst total lächerlich hier machst!

Grüßle
Thomas

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