Selbst verursachter wasser swchaden wer muss hafte

Hallo,

eigenen Schaden übernimmt die Hausratversicherung (wenn
Leitungswasser mit abgesichert ist!).

Hier liegt keine Leitungswasserschaden vor. Das Wasser lief aus dem Wasserhahn.

Der Untermieter kann seine eigene Hausrat bemühen, wenn er
Schäden hat.

Die Gebäudeversicherung übernimmt das Tapezieren und ggf. den
Fußboden.

Begründen Sie bitte einmal, weshalb hier für den Untermieter ein Hausratschaden bzw. ein Wohngebäudeschaden vorliegen soll?

Dies ist ganz eindeutig ein Haftpflichtschaden, der allerdings nicht für den eigenen Schaden aufkommt.