Selbst verursachter wasser swchaden wer muss hafte

also das war so:

mein Kleiner bruder 10 Jahre ist morgens früh aufgewacht und wollte sich das gesicht waschen dabei ist der wecker an und rinnngggte die ganze zeit er ließ das wasser laufen weil er noch sein gesicht waschen wollte aber er vergass es das becken war verstopft und das ganze wasser war nach dem er zur schule ist in die wohnung und den unterten wohnungen gelaufen wir waren wärend das wasser lief beim schlafen und habe nix bemerkt , jetzt wollte ich wissen wer muss da haften er ist haftpflicht verichertauserdem verfügen wir über eine hausrat versicherung

haftet da die versicherung oder müssen wir den schaden selber tragen

Hallo,

eigenen Schaden übernimmt die Hausratversicherung (wenn Leitungswasser mit abgesichert ist!).
Der Untermieter kann seine eigene Hausrat bemühen, wenn er Schäden hat.

Die Gebäudeversicherung übernimmt das Tapezieren und ggf. den Fußboden.

Im Hintergrund werden sich die einzelnen Versicherungen schon einig.

VG René

falsch verstanden / überlesen ???

Hallo,

Auch ein Hallo,

eigenen Schaden übernimmt die Hausratversicherung (wenn
Leitungswasser mit abgesichert ist!).

der Fragesteller schrieb nicht von „Untermieter“, sondern von Mietern, die unten in der Wohnung wohnen.
M.E. ist doch nicht die eigene Hausrat zuständig, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde, oder ?
Und wenn die untere Mietpartei keine Hausrat hat ?

LG

Der Untermieter kann seine eigene Hausrat bemühen, wenn er
Schäden hat.

Die Gebäudeversicherung übernimmt das Tapezieren und ggf. den
Fußboden.

Im Hintergrund werden sich die einzelnen Versicherungen schon
einig.

VG René

Hallo,

hier leistet die Privathaftpflicht.

Gruß, D.B.

Hallo,

der Fragesteller schrieb nicht von „Untermieter“, sondern von
Mietern, die unten in der Wohnung wohnen.

Ob ein Untermieter in der eigenen Wohnung wohnt (also es ne Art WG ist) oder ob der Untermieter in der Wohnung „unter“ einem wohnt, die Regulierung erfolgt immer gleich.

M.E. ist doch nicht die eigene Hausrat zuständig, wenn der
Schaden durch Dritte verursacht wurde, oder ?

Hier täuschen sich viele und werden am Ende nur mit ein paar Euronen abgespeist. :wink:
Denn in der Hausratver. ist Leitungswasser (wenn vereinbart) mit abgesichert. Und wo es herkommt, ob aus der „eigenen Wand“ oder aus dem 100 Stock, ist unerheblich.

Und wenn die untere Mietpartei keine Hausrat hat ?

Dann tritt die Haftpflichtversicherung des Obermieters ein, sofern er eine hat. Wenn nicht, muss Obermieter aus eigener Tasche blechen.

Daher ist eine Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung, die auch jeder haben sollte.

VG René

Hallo,

eigenen Schaden übernimmt die Hausratversicherung (wenn
Leitungswasser mit abgesichert ist!).

Hier liegt keine Leitungswasserschaden vor. Das Wasser lief aus dem Wasserhahn.

Der Untermieter kann seine eigene Hausrat bemühen, wenn er
Schäden hat.

Die Gebäudeversicherung übernimmt das Tapezieren und ggf. den
Fußboden.

Begründen Sie bitte einmal, weshalb hier für den Untermieter ein Hausratschaden bzw. ein Wohngebäudeschaden vorliegen soll?

Dies ist ganz eindeutig ein Haftpflichtschaden, der allerdings nicht für den eigenen Schaden aufkommt.

Hallo,

Das Wasser lief aus dem Wasserhahn.

na eben, muss ja nicht immer alles kaputt sein!:wink:

Begründen Sie bitte einmal, weshalb hier für den Untermieter ein Hausratschaden bzw. ein Wohngebäudeschaden vorliegen soll?

§ 7 Leitungswasser
1 Leitungswasser ist Wasser, das aus
1.1 Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit
verbundenen Schläuchen,
1.2 mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren
wasserführenden Teilen,

bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Jetzt bauen wir 1 und 1.1. und den Schlußsatz zusammen.
Leitungswasser ist Wasser, das aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Hauptaugenmerk liegt auf bestimmungswidrig!!!

Wasser gehört nun mal in das Waschbecken und wenn es dass aber nicht will (oder wegen Verstopfung des selbigen nicht kann) dann ist es ein Leitungswasserschaden!
Sowohl für die Hausrat als auch für die Wohngebäudeversicherung!

Dies ist ganz eindeutig ein Haftpflichtschaden, der allerdings nicht für den eigenen Schaden aufkommt.

Und dies scheitet somit aus, es sei denn, der Verursacher und der Untermieter haben keine Hausratversicherung!

Hab ich die Prüfungsfrage richtig beantwortet? :wink:

VG René

… Du Bescheid weißt.

eigenen Schaden übernimmt die Hausratversicherung (wenn Leitungswasser mit abgesichert ist!).

Hier liegt keine Leitungswasserschaden vor. Das Wasser lief aus dem Wasserhahn.

Diese Aussage ist hanebüchender Unsinn !!!

Begründen Sie bitte einmal, weshalb hier für den Untermieter ein Hausratschaden bzw. ein Wohngebäudeschaden vorliegen soll?

Weil Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist, nämlich aus dem Waschbecken.

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eigenen Schaden übernimmt die Hausratversicherung (wenn Leitungswasser mit abgesichert ist!).

Leitungswasserschäden sind in der Hausrat immer mitversichert. Anders als in der Wohngebäude, kann man in der Hausrat die versicherten Risiken nicht trennen.