Fristlose Kündigung

Hallo an Euch,

ein Arbeitnehmer kündigt seinen Arbeitsplatz im Privathaushalt fristlos, wegen wiederholter (6 Monate), zu spät eingetroffener Gehaltszahlungen. Anstatt Anfang des Monats, kam das Gehalt Mitte, oder fast Ende des Monats.

Der Arbeitnehmer war nicht in der Lage pünktlich seinen monatlichen
Verpflichtungen, wie Miete, Strom und Heizung nachzukommen und war gezwungen sich anderweitig Geld zu leihen um Mahnkosten und Probleme
mit Vermieter möglichst zu vermeiden.

Die Arbeitgeberin reagierte nach mehrmaliger, jeden Monat wiederholter Nachfrage des Arbeitnehmers letztendlich mit der Antwort " Sie gehen mir auf die Nerven".
Daraufhin kündigte der Arbeitnehmer fristlos aus oben genannten
Gründen.

Nun droht die ARGE mit einer Sperre. Ist das rechtens?

Ich wäre dankbar für Eure Hilfe

Gruss
pue

Auch hallo

Nun droht die ARGE mit einer Sperre. Ist das rechtens?

Vermutlich nicht, da die Umstände des AV wohl nicht länger als nötig hinnehmbar waren. Vgl. mit http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

mfg M.L.

Hallo

Meines Erachtens lag hier k ein Grund für eine fristlose Kündigung vor.

Gruß,
LeoLo

Hallo M.L,

Danke für den Link, das hilft mir sehr.

Gruss
pue

Hallo LeoLo,

Meinungen können ja auseinander gehen, trotzdem Danke.

Gruss
pue

Hi!

Dann solltest Du aber auch die Folgelinks nicht vergessen.

Ich sehe nach Deinen beschriebenen Umständen noch keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung und somit zumindest die Möglichkeit der Sperre!

Gruß
Guido

1 Like

Hallo

Dann solltest Du aber auch die Folgelinks nicht vergessen.

Die hab ich gelesen, danke. Im Normalfall wäre nicht gekündigt worden.
Aber der Kommentar des Nervens und die Uneinsichtigkeit der Zahlungsschwierigkeiten des AN haben dazu geführt.

Ich sehe nach Deinen beschriebenen Umständen noch keinen Grund
für eine außerordentliche Kündigung und somit zumindest die
Möglichkeit der Sperre!

Danke dir

Gruss
pue

hallo,

sollte man wiedererwarten auf einen Richter treffen der noch mit gesunden Menschenverstand argiert könnte man folgendes anbringen:

nicht nur der Arbeitnehmer hat Pflichten sondern auch der Arbeitgeber!
Die Pflicht des Arbeitnehmers ist es, seine ihm aufgetragene Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen.
Somit denke ich auch das es die Pflicht des Arbeitgebers ist, diese ordenlich und rechtzeitig zu entlohnen.

Permanentes zu spätes Überweisen ist sehr wohl ein Grund zu Kündigung, allerdings hätte der AN erstmal seinen AG abmahnen müssen über einen Anwalt.

Es wäre aber auch vom AN ein klügerer Zug gewesen sich kündigen zu lassen, mit welchen Mitteln auch immer.

MfG

Hi!

Somit denke ich auch das es die Pflicht des Arbeitgebers ist,
diese ordenlich und rechtzeitig zu entlohnen.

Natürlich! Nur ist es wie hier beschrieben eher kein ausreichend wichtiger Grund gem. §626 BGB

Permanentes zu spätes Überweisen ist sehr wohl ein Grund zu
Kündigung,

Man braucht als AN überhaupt keinen Grund zur Kündigung.
Und zur fristlosen wird es im Zweifel eher nicht reichen (aber das sagte ich schon)

allerdings hätte der AN erstmal seinen AG abmahnen
müssen über einen Anwalt.

Wer sagt das (das fett gedruckte)?

Es wäre aber auch vom AN ein klügerer Zug gewesen sich
kündigen zu lassen, mit welchen Mitteln auch immer.

Wenn man seine Kündigung provoziert und nicht selbst kündigt, gibt es ebenso eine Sperre - das macht keinen Unterschied.

Gruß
Guido

1 Like

Hallo

sollte man wiedererwarten auf einen Richter treffen der noch
mit gesunden Menschenverstand argiert könnte man folgendes
anbringen:

nicht nur der Arbeitnehmer hat Pflichten sondern auch der
Arbeitgeber!
Die Pflicht des Arbeitnehmers ist es, seine ihm aufgetragene
Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen.
Somit denke ich auch das es die Pflicht des Arbeitgebers ist,
diese ordenlich und rechtzeitig zu entlohnen.

Das ist auch meine Meinung. Es ist zermürbend, wenn man als AN alles gibt, auch in seiner privaten Zeit und als Dank dafür ein „sie gehen mir auf die Nerven“ zu hören bekommt, weil man sein Gehalt pünktlich bekommen möchte.

Permanentes zu spätes Überweisen ist sehr wohl ein Grund zu
Kündigung, allerdings hätte der AN erstmal seinen AG abmahnen
müssen über einen Anwalt.

In einem großen Betrieb wäre eine Abmahnung sicherlich angebracht,
aber als einzige Angestellte in einem Privathaushalt ist diese eben mündlich erfolgt.

Es wäre aber auch vom AN ein klügerer Zug gewesen sich
kündigen zu lassen, mit welchen Mitteln auch immer.

Diese Variante kam aber für den AN nicht in Frage.

MfG