Fristlose Kündigung

Hallo, wer weiss das?
Wird eine aus gleich mehreren formalen Gründen rechtsunwirksame Kündigung allein dadurch rechtswirksam, dass man gegen sie keine Klage einreicht?
Danke für Info
JohBa

Hallo,

das kommt auf den Formmangel an:

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html

Nicht geheilt durch Fristablauf wird die Nichteinhaltung der Schriftform (Unterschrift des AG unter der Kündigung) und die Nichteinholung einer erforderlichen Behördenzustimmung (z.B. bei Kündigung von Schwangeren oder in der Elternzeit).

VG
EK

Auf jedenfall ist das eine Frage, mit der Du dich allerschnellsten mit einem Anwalt auseinandersetzen solltest.

man gegen sie keine Klage Widerspruch einreicht?

Könnte sein, ja

Verschlimmbesserung

man gegen sie keine Klage Widerspruch einreicht?

Was soll die unsinnige Korrektur ?
Der Kündigungseinspruch gem. § 3 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html
ist ein vollkommen nutzloses Instrument und hat keinerlei Rechtswirkung.
Die im UP genannte Folge wird wirksam nur durch die Klage gem. § 4 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
gehemmt.

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