Hallo,
angenommen, der Vermieter kündigt gewerbliche Räume fristlos zum 31.Januar, hilfsweise ordentlich zum 30.Juni. Die Begründung für die fristlose Kündigung ist völlig haltlos, so dass der Mieter den Termin zum 31. Januar bedenkenlos ignorieren kann. Da das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ziemlich gestört ist, möchte der Mieter so schnell wie möglich ausziehen und er hat auch schon neue Räume gefunden, in die er ab 1.4. einziehen könnte. Kann er jetzt einfach zum 31.3. ausziehen oder hat er nur die Wahl, entweder die fristlose Kündigung zum 31.1. oder die ordentliche Kündigung zum 31.6. zu akzeptieren?
Danke Ebi