Fristlose Kündigung

Hallo,

angenommen, der Vermieter kündigt gewerbliche Räume fristlos zum 31.Januar, hilfsweise ordentlich zum 30.Juni. Die Begründung für die fristlose Kündigung ist völlig haltlos, so dass der Mieter den Termin zum 31. Januar bedenkenlos ignorieren kann. Da das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ziemlich gestört ist, möchte der Mieter so schnell wie möglich ausziehen und er hat auch schon neue Räume gefunden, in die er ab 1.4. einziehen könnte. Kann er jetzt einfach zum 31.3. ausziehen oder hat er nur die Wahl, entweder die fristlose Kündigung zum 31.1. oder die ordentliche Kündigung zum 31.6. zu akzeptieren?

Danke Ebi

Es hat noch nie geschadet miteinander zu reden (auch wenn das Verhältnis gestört ist)
Der Vermieter wird den ungeliebten Mieter los, ohne Klagen zu müssen. Vllt. kann man sich auf dieser Grundlage dann doch noch einigen.

vnA

Hallo,

das mit dem Anruf ist dann der zweite Schritt. Der erste ist, daß man sich über die Rechtslage informiert, um seine Position zu kennen.

Gruß Ebi

hallo colaka,
wenn Sie schon neue räume haben ist es gut, bleiben sie so lange drin bis das neue mietverhältnis beginnt.
scheibe dem vermieter einen höflichen brief, dass du seiner kündigung nachkommst und zum datum X das mietverhältnis lösen wirst.

Eine fristlose kündigung ist soweiso glatter HOHN!!!

hatte früher selbst 5 wohnungen vermietet und war eigentlich immer auf ein gutes verhältnis mit meinen mietern aus. 1 x im jahr ein hoffest - grillen … das verhältnis (ich wohnte im erdgeschoss) wurde auch erweidert.

denn krach mit einem meiter zu haben ist das schlimmste was man sich vorstellen kann - er zahlt keine miete …der vermieter kann nichts machen, eine fristlose kündigung, die wird er in den abfall werfen … eine räumungsklage …das sind alles kosten die der vermieter tragen muss.
und wenn eine räumungsklage bei gericht eingereicht wurde, kann es noch dauern bis sie durchgeführt wird und die lagerkosten für den inhalt der wohnung gehen auch zu lasten des vermieters.
gott sei dank kam ich nie in die situartion.

gruss aus uruguay
leda

ebi, machs genauso wie ich eben geschrieben habe …

rechtslage - ein mieter hat mehr rechte als ein vermeiter…

gruss leda

Dass es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt ist aber angekommen? Dass sich die Rechtslage daher zu Wohnraummietverträgen erheblich unterscheidet offenbar nicht.

Man muss nicht immer etwas schreiben, auch wenn man keine Ahnung hat. Und schon gar nicht, wenn der falsche Rat richtig teuer werden kann.

vnA

1 Like