Fristlose kündigung

Hallo Zusammen-
Ich (Berufskraftfahrer)habe ein kleines Problem!Mir wurde heute die fristlose Kündigung ausgesprochen!So weit nicht mal schlimm, da ich direkt ab morgen eine neue Stelle gefunden habe!
1.Darf ich die neue Stelle am 24.3.2011 anfangen, obwohl mir eine schriftliche Kündigung zum 6.4.2011 vorliegt?
Darf ich selber fristlos kündigen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Hallo Nico,

um ihre volle Arbeitsleistung in einer neuen Arbeitsstelle anfangen zu können, darf hierbei keine weitere Vollbeschäftigung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis hervorgehen. Sie haben eine außerordentliche Kündigung(einseitige Willenserklärung) von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dieser hat Sie gem. §626 Abs. 2 S.1 BGB fristlos gekündigt aus einem wichtigem Grund. Hierbei besagt das Gesetz das der AG ihnen eine 2 Wochenfrist eingeräumt hat. Bis zur Beendigung der Frist ist ihre Arbeitsleistung noch für diesen AG zu erbringen.
Da Sie einen neuen AG bereits gefunden haben und dieser ihnen eine Arbeitsstellen ab 24.03.2011 antreten können liegt dieser Zeitraum aber in der Frist ihres alten AG. Den die 2 Wochenfrist, Beginn 23.03.2011 und endet am 06.04.2011.

Aus ihrem Schreiben kann ich leider nicht ersehen, ob Sie einen bereits abgeschlossenen AV mit dem neuem AG haben. Evtl. lassen Sie den Beginn ihres neuen AV am 06.04.2011 beginnen.

Denken Sie auch an ein Arbeitszeignis. Das steht ihnen ebenso gem. §630 BGB zu.

Ich wünsche ihnen weiterhin viel Erfolg.

Mfg
O.B.

Da ist ein Widerspruch! Eine fristlose Kündigung heist deshalb fristlos, weil sie an keine frist gebunden ist. Eine Kündigung zum 06.04.2011 ist nicht fristlos.Ist die Kündigung aber erst zum 6.4 wirksam, ist das mit der neuen Arbeitsstelle erst mal vom Tisch.
Sollte es so sein, das die fristlose Kündigung greift, ist dem Arbeitsbeginn bei dem neuen Arbeitgeben nichts entgegenzusetzen. Sie sollten daran denken, dass, wenn es bei dem Termin 6.4 bleibt, Sie dann evtl. vom „jetzigen Arbeitgeber“ rechtlich belangt werden können. Informationen hierzu können Sie auch beim zuständigen Arbeitsgericht erfahren(Tip: würde ich machen)
mfg

Hallo, dies ist reines Arbeitsrecht. Bitte dort erfragen.
Danke

Hallo Nico,
leider bin ich nur Experte im Arbeitsschutz und nicht im Arbeitsrecht. Daher kann ich Dir leider nicht helfen.
MfG Stefan

Wie immer nicht so einfach:
Ist die fristlose Kündigung schriftlich erfolgt?
Welchen Grund für eine fristlose Kündigung gibt es denn?
Im Normalfall ist mit einer Kündigung immer eine vorher vereinbarte Bedingung und eine Frist verknüpft.
Und für Fristlos muss schon eine ganze Menge los sein (Vertrauensmissbrauch oder Schlimmeres).
Wenn fristlos, dann auch fristlos und nicht bis zu irgendeinem Datum!
Bitte kläre doch erst einmal ab, was denn hier mit der fristlosen Kündigung gemeint ist.

Hallo, ich denke das hat sich erledigt.

Hallo
leider nicht mein Gebiet
atsch