Fristlose Kündigung

Liebe/-r Experte/-in,

mein Chef hat mir heute mitgeteilt dass mein Vertrag zum 26.06. ausläuft und nicht verlängert wird. Mein letzter Arbeitstag wäre der 02.06. und danach Urlaub bis zum 26.06.

Meine Frage ist nun ob ich jetzt, wenn ich eine neue Arbeit (GfB oder MIDI) finde, fristlos kündigen darf bzw. zum 03.06. kündige und den Resturlaub auszahlen lasse?

Weiterhin ist die Frage ob mir die Arge was wegen einer Kündigung kann. Eigentlich ja nicht, weil ich ja dann wieder in Beschäftigung bin, oder?

Vielen Dank schon mal.

Hallo

Also fristlos kündigen würde ich nicht, sprechen Sie doch mit dem alten Arbeitgeber, daß Sie eine neue Stelle haben und schließen einen Aufhebungsvertrag - das ist sauberer. Die Auszahlung des Urlaubes dürfte dann kein Problem sein. Allerdings zahlen sie dann mehr sozialversicherung und steuer.
Bei der ARGE bzw. Jobcenter auch einfach nachfragen.

Alles Gute
L.G.

Guten Tag,

Sie können nur ordentlich kündigen. Die Fristen dafür sind in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen und zwar vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Daher ist eine Kündigung zum 03.06. heute nicht möglich. Der früheste Termin wäre heute auch bei Ihnen der 30.06.2011.

Wenn Sie eine neue Arbeit finden, gehen Sie einfach während Ihres Urlaubs arbeiten. Leider ist jedoch dann Ihr Urlaubsanspruch auch beim neuen Arbeitgeber geschrumpft um den Urlaub, den Sie schon für 2011 bei Ihrem alten Arbeitgeber genommen haben. Das steht in der sog. Urlaubsbescheinigung.

Nachteile haben Sie nicht. Es sei denn, diese Kündigung ist keine fristgemäße Kündigung. Sie müssen gegen eine Kündigung nicht vorgehen.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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