Liebe/-r Experte/-in,
Brauche mal dringend Hilfe. Beziehe z.Zt. Hartz IV und wohne seit 11 Jahren in Wohnung (Vermieter mit im Haus). Seit 2 Jahren regelrechter Terror durch Vermieter (Beleidigung, Laute Musik etc). Habe im Febr. d.j. Geld verloren, konnte Miete nicht zahlen. Keine Hilfe von Arge sagten soll Raten vereinbaren (super Tip, von den paar Euros). Zahle 30,-- auf Rückstand damit Ruhe ist. März + April Miete wieder voll gezahlt. Im Mai Miete nicht gezahlt. Heute Klage vom AG Klage auf Wohnungsräumung, wegen Mietrückstand. Es sind also ein Teil der Miete Febr. und Maimiete offen. Aber nicht aufeinanderfolgend. Ist das rechtens??? Habe Info daß nur bei 2 aufeinanderfolgenden Mieten gekündigt werden darf. Ich werde hier jeden Tag terroriesiert, beleidigt und beschimpft und der Anwalt des VM schreibt, es wäre dem Vermieter nicht zuzumuten das Mietverhältnis fortzusetzen !!! Ab dem 20.06. habe ich wieder einen Vollzeitjob, so daß ich natürlich die Mieten ausgleichen kann. Ausziehen werde ich so oder so, möchte mir aber in Ruhe eine neue Wohnung suchen. Welche Rechte hab ich und kann man mich innerhalb von 3 Monaten vor die Tür setzen?? Habe keine Kinder, wohne alleine. Miethöhe 345,–. Danke für Tipps.
Wenn mit Schulden in Höhe von zwei Monaten aufeinanderfolgend oder in Höhe von einer Miete über mehrere Monate auf laufend bestehen, kann der Vermieter fristlos kündigen. Hier scheint die fristlose Kündigung also leider rechtens zu sein. Sie können diese ab wehren, wenn sie bis zur Gerichtsanhängigkeit, also bis der Vermieter klage erhebt, die Schulden in voller Höhe zurückzahlen.Wenn Ihnen das nicht möglich ist, folgender Tipp. Er kann funktionieren, ist aber nicht ganz o.k.: Zahlen Sie soviel sie können in mehreren Einzahlungen auf das Konto des Vermieters ein. Nennen Sie als Verwendungszweck die MietvertragsnummerUnd den jeweils letzten Monat, in dem sie Miete Schulden.Durch diese Zweckbestimmung wird erreicht, dass die Mietschulden wenigstens für die aktuelle Miete gezahlt werden. Ihre Einzahlungen werden dann nicht auf die älteste Mietschuld angerechnet,Sondern auf die jüngste. Das zeigt dem Gericht, dass sie gewillt sind, die Schulden zu bezahlen.
Außerdem können Sie insofern beruhigt sein, weil es von der Anhängigkeit bei Gericht bis zur Verhandlung einige Monate dauern wird. Erst das Gericht kann beschließen, dass sie geräumt werden. So lange können sie also in der Wohnung bleiben.Allerdings haben sie dann die Gerichtskosten am Hals.
Am besten ist es wohl, sie suchen sich so schnell wie möglich eine neue Wohnung und teilen dies dem Vermieter auch mit. Er wird sich dann sehr genau überlegen, ob er eine Räumungsklage loslässt. Denn wenn die Klage verhandelt wird, dann sind sie ja schon längst raus Und er müsste die Klage kostenpflichtig zurücknehmen.
Danke für die schnelle Antwort. Es sind ja keine 2 kompletten Mieten. Auf die Febr. Miete habe ich schon 30,-- Rate gezahlt, Mai ist komplett offen. Der aktuelle Monat Juni wurde von Arge direkt an Vermieter gezahlt. Und so schnell kann ich ja nicht umziehen, kostet ja auch Geld.Wie lange kann es denn ungefähr dauern, bis die Räumungsklage da ist. Versuche natürlich am Montag ob Arge evtl. Mietschulden übernimmt, auf Darlehensbasis. Kann er dann fristgerecht kündigen, wenn alles bezahlt ist? Eigenbedarf kann er nicht anmelden, da beide Töchter auch hier im Haus wohnen.
Das kommt darauf an, wie schnell der Rechtsanwalt von ihm die Klage eingereicht. Das kann In zwei Tagen passieren. und ab da entstehen für Sie Kosten, auch wenn das Gericht mindestens vier Wochen brauchen wird, ihnen die Klage zuzustellen. Aber wie gesagt,mehr als eine Miete Schulden reicht aus zur fristlosen Kündigung.deshalb mein Tipp, zahlen Sie für Mai irgendwas ein, mit dem Verwendungszweck Mai 2011.
Rein theoretisch könnten sie sogar noch während der Räumung alle Schulden bezahlen und die Räumung unterbleibt. Bis dahin haben sie also auf jeden Fall Zeit. Allerdings haben sie dann die Gerichts- und Räumungskosten am Hals. Ich will er sie also alles bezahlen, desto billiger wird es für sie. Wenn alles bezahlt ist dann ist die fristlose Kündigung geheilt. Eine solche Heilung kann man aber nur einmal in zwei Jahren machen. Eine fristgerechte Kündigung ist dann aus diesem Grund sowieso nicht mehr möglich.